Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Energieberatung Barge — Benjamin Barge, M.Eng. · Scheplerstraße 1, 22767 Hamburg
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen Benjamin Barge, M.Eng., handelnd unter Energieberatung Barge (Marke „EnBarge"), Scheplerstraße 1, 22767 Hamburg (nachfolgend „Energieberatung" oder „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies an der jeweiligen Stelle kenntlich gemacht.
(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Energieberatung ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Preisübersichten oder in sonstigen Veröffentlichungen der Energieberatung stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch ein individuelles, in Schrift- oder Textform übermitteltes Angebot der Energieberatung und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann auch in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Angebote der Energieberatung sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
(3) Mit Annahme des Angebots werden diese AGB Vertragsbestandteil. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Abgrenzung
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Energieberatung erbringt insbesondere Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energieausweise und GEG-Nachweise, energetische Baubegleitung sowie Energieaudits nach DIN EN 16247.
(2) Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den bei Leistungserbringung geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben erbracht.
(3) Nicht geschuldet sind — soweit nicht ausdrücklich gesondert beauftragt — Planungsleistungen und ingenieurtechnische Fachplanungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Objekt- bzw. Bauüberwachung sowie die Bauleitung. Die energetische Baubegleitung ist Qualitätssicherung der energetischen Zielsetzung; sie umfasst keine Bauleitung im Sinne der HOAI, keine Ausführungsplanung und keine rechtsverbindliche Bauvorlage.
(4) Die Energieberatung übt keine Weisungsbefugnis gegenüber ausführenden Betrieben oder sonstigen Dritten aus. Beauftragung, Vertragsschluss und Kontrolle der ausführenden Betriebe obliegen dem Auftraggeber. Eine rechtliche, steuerliche oder Baufinanzierungs-Beratung ist nicht Gegenstand des Vertrags.
(5) Berechnungen und Prognosen (z. B. zu Energiebedarf, Einsparungen oder Wirtschaftlichkeit) beruhen auf normierten Verfahren, anerkannten Rechenregeln und den vom Auftraggeber bereitgestellten Daten. Sie sind Prognosen; das tatsächliche Erreichen berechneter Werte hängt maßgeblich von der baulichen Ausführung, dem Nutzerverhalten, den Witterungsbedingungen und den Energiepreisen ab und wird nicht zugesagt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der Energieberatung alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge unverzüglich nach Auftragserteilung vollständig und zutreffend zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Bestandspläne, Verbrauchs- und Abrechnungsdaten, Angaben zu früheren und geplanten baulichen Veränderungen sowie aussagekräftige Fotos energetisch relevanter Bauteile.
(2) Der Auftraggeber gewährt der Energieberatung bzw. von ihr beauftragten Personen nach Abstimmung Zugang zum Objekt zum Zweck der Bestandsaufnahme und Dokumentation. Er gestattet, dass die Energieberatung Fotos energetisch relevanter Bauteile im Innen- und Außenbereich anfertigt und im Rahmen der Beratung, der Dokumentation und der Förderabwicklung verwendet.
(3) Ändern sich übergebene Angaben oder Pläne, teilt der Auftraggeber dies der Energieberatung unverzüglich mit. Führen nachträgliche Änderungen zu Mehraufwand, wird dieser nach § 6 gesondert vergütet; die Energieberatung legt hierzu zeitnah ein Änderungsangebot vor.
(4) Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben ein. Die Energieberatung darf auf die Richtigkeit der übergebenen Daten vertrauen und ist nicht verpflichtet, diese eigenständig zu überprüfen, soweit sich Unrichtigkeiten nicht aufdrängen.
(5) Verzögerungen und Mehraufwände infolge unterlassener, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zulasten der Energieberatung. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 5 Termine, Fristen und Ausfallregelung
(1) Leistungs- und Terminzusagen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Fristen ist die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach § 4.
(2) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Vor-Ort-Termin später als 24 Stunden vor dem Termin ab oder nimmt er ihn nicht wahr, ist die Energieberatung berechtigt, den hierdurch entstandenen Aufwand — einschließlich vergeblicher Anfahrt und bereits aufgewendeter Arbeitszeit — gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Absage nicht zu vertreten hat, insbesondere bei unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen (z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, Todesfall).
(3) Gerät die Energieberatung mit einer Leistung in Verzug, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.
§ 6 Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Wird keine Festpreisvereinbarung getroffen, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz; die energetische Baubegleitung wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Aufwand je Termin und Maßnahme abgerechnet.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise sind Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern ausgewiesene Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer.
(3) Notwendige Nebenkosten, insbesondere Fahrtkosten ab der Betriebsstätte, werden nach den steuerlich zulässigen Pauschalsätzen erstattet, sofern keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden und nichts anderes vereinbart ist.
(4) Zusätzliche oder erweiterte Leistungen sowie Mehraufwand nach § 4 Abs. 3 werden nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform und gegen gesonderte Vergütung erbracht.
(5) Die Energieberatung ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen nach § 288 BGB. Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Energieberatung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht des Verbrauchers, Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 7 Fördermittel
(1) Auf die Bewilligung von Fördermitteln und Zuschüssen besteht kein Rechtsanspruch; es handelt sich um Billigkeitsleistungen der jeweiligen Förderstelle. Für die Bewilligung von Fördermitteln wird keine Gewähr übernommen, auch soweit in Dokumenten der Energieberatung auf Fördermöglichkeiten Bezug genommen wird.
(2) Förderprogramme, Fördersätze und Förderbedingungen können sich ändern; solche Änderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Energieberatung.
(3) Die Stellung von Förderanträgen und die Einhaltung der jeweiligen Förder- und Fristvorgaben obliegen dem Auftraggeber, soweit die Antragstellung oder Förderbegleitung nicht ausdrücklich gesondert beauftragt ist. Eine umfassende Recherche sämtlicher in Betracht kommender Fördermöglichkeiten ist nicht Gegenstand des Beratungsvertrags, sofern sie nicht gesondert beauftragt wird.
(4) Der Auftraggeber beachtet, dass Förderprogramme den Beginn der Maßnahme regelmäßig erst nach Antragstellung bzw. Bewilligung zulassen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) und wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht informiert die nachstehende Widerrufsbelehrung. Ein Muster-Widerrufsformular ist am Ende dieser AGB beigefügt.
(2) Wünscht der Verbraucher, dass die Energieberatung mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er dies gegenüber der Energieberatung ausdrücklich zu erklären. Übt der Verbraucher in diesem Fall sein Widerrufsrecht aus, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Energieberatung die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Diese Erklärung wird gesondert — nicht über diese AGB — eingeholt.
(4) Bei einem Vertragsschluss in den Geschäftsräumen der Energieberatung sowie gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die von der Energieberatung erstellten Arbeitsergebnisse (Berichte, Gutachten, Berechnungen, Pläne, Sanierungsfahrpläne, Energieausweise u. Ä.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung Eigentum der Energieberatung. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung bedarf der Zustimmung der Energieberatung.
(2) An den von ihr erstellten Unterlagen verbleiben der Energieberatung sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte, soweit diese nicht ausdrücklich übertragen werden. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Recht, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck — einschließlich der Vorlage bei Förderstellen, Behörden und ausführenden Betrieben — zu nutzen.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse zu anderen als dem vereinbarten Zweck bedarf der vorherigen Zustimmung der Energieberatung in Textform. Für Folgen einer Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich vorgesehenen Objekte oder Zwecke wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Haftung
(1) Die Energieberatung haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Energieberatung oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer von der Energieberatung übernommenen Garantie sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
(5) Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel oder Verzögerungen der Leistung auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Angaben des Auftraggebers (§ 4) beruhen. Den Nachweis der rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
(6) Soweit die Haftung der Energieberatung nach den vorstehenden Absätzen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.
(7) Ist der Auftraggeber Unternehmer, verjähren Schadensersatzansprüche gegen die Energieberatung — mit Ausnahme der Ansprüche nach Abs. 1 und der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz — innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 Berufshaftpflichtversicherung
Die Energieberatung unterhält für ihre Beratungstätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR. Die Haftungsregelungen des § 10 bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Ein wichtiger Grund für die Energieberatung liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, erforderliche Unterlagen trotz angemessener Fristsetzung nicht beibringt oder den Objektzugang trotz Ankündigung nicht ermöglicht.
(3) Im Fall einer Kündigung sind die bis zur Beendigung des Vertrags vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Vergütungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Energieberatung behandelt alle ihr im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder die Weitergabe zur Vertragserfüllung (z. B. gegenüber Förderstellen) erforderlich ist.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Förderrelevante Unterlagen sowie steuer- und handelsrechtlich aufbewahrungspflichtige Belege unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren; insoweit besteht ein Recht auf Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Frist.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übergebenen Arbeitsergebnisse selbst aufzubewahren. Auf etwaige eigene Aufbewahrungspflichten gegenüber Förderstellen wird hingewiesen.
§ 14 Kommunikation und Datenübermittlung
(1) Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt regelmäßig in Textform, insbesondere per E-Mail. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und eingehende Nachrichten zugeordnet werden können.
(2) Der Auftraggeber übermittelt Unterlagen und Daten möglichst in elektronischer, weiterverarbeitbarer Form. Den Parteien ist bekannt, dass die unverschlüsselte Übertragung per E-Mail Sicherheitsrisiken aufweisen kann.
§ 15 Einsatz Dritter
Die Energieberatung ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung verbleibt bei der Energieberatung.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung & GIH-Schlichtung
(1) Die Energieberatung ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
(2) Als Mitglied im GIH e.V. (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker — Bundesverband) bietet die Energieberatung die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung über die GIH-Schlichtungsstelle an. Informationen zum Verfahren unter gih.de/leistungen/schlichtungsstelle. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Berufshaftpflichtversicherers der Energieberatung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Energieberatung (Hamburg).
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Widerrufsbelehrung
Diese Belehrung gilt für Verbraucher, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Energieberatung Barge, Benjamin Barge, Scheplerstraße 1, 22767 Hamburg, Telefon: +49 1567 8300879, E-Mail: info@enbarge.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Energieberatung Barge, Benjamin Barge, Scheplerstraße 1, 22767 Hamburg,
E-Mail: info@enbarge.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
______________________________________________________________
Beauftragt am (*) / erhalten am (*): ______________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________
Datum: ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
______________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: Mai 2026