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Nichtwohngebäude

Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Definition · Das Sanierungskonzept nach DIN V 18599 zeigt, mit welchen Maßnahmen und in welcher Reihenfolge ein Nichtwohngebäude saniert werden kann — als Sanierungsfahrplan in Schritten oder als Gesamtsanierung zum Effizienzgebäude, mit Kosten und Förderung.

Mehrzonenmodell nach DIN V 18599 als Entscheidungsgrundlage — gefördert über die IFB Hamburg oder BAFA EBN Modul 2, Grundlage für Anträge nach BEG Nichtwohngebäude.

Problem / Anlass

Vor einer substantiellen Sanierung eines Nichtwohngebäudes stehen drei Fragen im Raum: Was kostet welche Effizienzhausstufe? Welche Förderkulisse trägt das Vorhaben? Und in welcher Reihenfolge werden Hülle, Anlagentechnik und Erzeuger sinnvoll erneuert?

Für die Effizienzgebäude-Förderung der KfW (BEG Nichtwohngebäude, Programm 263, für Kommunen 264) muss ein Energieeffizienz-Experte das energetische Gesamtkonzept nach DIN V 18599 entwickeln und die Bestätigung zum Antrag erstellen. Das Sanierungskonzept liefert dafür die Grundlage — Mehrzonenmodell, Varianten­vergleich, Effizienz­gebäude-Bewertung.

Typische Anlässe: anstehender Heizungstausch in Kombi mit Hüllen­sanierung, Mindestanforderungen an Bestands-Nichtwohngebäude ab 2030 (max. 3,5× Referenzgebäude, mit Ausnahmen etwa bei Fernwärme oder Baujahr ab 1996), Modernisierung nach Eigentümerwechsel, oder strategische Bestands­ertüchtigung mit Förderpfad als wirtschaftlichem Hebel.

Energetische Bewertungen von Nichtwohngebäuden basieren auf der DIN V 18599 Reihe im Mehrzonenmodell. Sie ist die Grundlage für das Gesamtkonzept, das ein Energieeffizienz-Experte für KfW-Anträge nach BEG Nichtwohngebäude (Programm 263, für Kommunen 264) erstellt. Sie umfasst Bilanzgrenzen, Anlagentechnik und Hülle ganzheitlich, ergänzt durch DIN-TS 18599-12 (Tabellenverfahren) und Beiblätter. Bei Bedarf mit Einordnung von Überhitzungsrisiken und sommerlichem Wärmeschutz.

Für wen?

  • Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die KfW-Förderung über BEG NWG nutzen wollen
  • Öffentliche und gemeinnützige Träger mit Sanierungsvorhaben im Liegenschaftsbestand
  • Unternehmen vor substantieller Sanierung mit komplexer Bilanzlogik
  • Bestandshalter, die belastbare Investitionsentscheidungs-Grundlage brauchen

Liefergegenstand

  • Bilanzierung nach DIN V 18599 im Mehrzonenmodell
  • Variantenvergleich und Effizienzgebäude-Bewertung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Varianten
  • Sanierungs-Roadmap mit Maßnahmen-Reihenfolge
  • Grundlage für den Förderantrag nach BEG Nichtwohngebäude (KfW 263, für Kommunen 264)
  • Bericht nach den Vorgaben von IFB Hamburg oder BAFA EBN Modul 2, persönlich erläutert

Klingt nach Ihrem Vorhaben?

Sanierungskonzept anfragen

Ablauf

1 Erstgespräch zu Sanierungsziel und Förderkulisse +
Klärung von Sanierungstiefe, Effizienzgebäudestufe und passender Förderkulisse (BEG NWG, BAFA EBN, IFB). Ergebnis: Zielvereinbarung, Förderpfad-Skizze, Datenanforderungs-Checkliste, Termin-Sequenz für Datenübergabe und Vor-Ort-Termin.
2 Datenaufnahme nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 +
Sichtung Bestandsunterlagen, Festlegung Zonierung und Aufnahme der Anlagentechnik. Ergebnis: dokumentierte Datenbasis, Zonen-Liste, Anlagen-Inventar, Fotodokumentation, Aufmaß bei fehlenden Plänen.
3 DIN V 18599-Bilanzierung im Mehrzonenmodell +
Bilanzierung des IST-Zustands mit Hülle, Anlagentechnik und Nutzungsprofilen. Ergebnis: IST-Kennwerte (End-/Primärenergie, CO₂), GEG-Vergleich, Identifikation der größten Energieverlust-Pfade.
4 Variantenrechnung und Effizienzgebäude-Bewertung +
Rechnung von Sanierungsvarianten mit KfW-Effizienzgebäudestufen (EG 70/55/40). Ergebnis: Varianten-Vergleich mit Investitions- und Förderkosten, Lebenszyklus-Wirtschaftlichkeit, Sanierungs-Sequenz mit Maßnahmen-Reihenfolge.
5 Bericht-Erstellung mit KfW-Konformität +
Zusammenstellung des Konzepts in einem KfW-prüfbaren Bericht. Ergebnis: Sanierungskonzept als Grundlage für das Gesamtkonzept im KfW-Antrag (263/264), Maßnahmen-Roadmap, Wirtschaftlichkeitsnachweis, Datenpaket für die Antragstellung.

Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

Das Mehrzonenmodell lebt von belastbarer Datenlage. Fehlendes wird im Vor-Ort-Termin gemeinsam erfasst — bei guter Planlage verkürzt sich die Bearbeitungszeit deutlich.

  • Bestandsunterlagen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan (PDF oder CAD)
  • Bauteilaufbauten soweit dokumentiert; sonst Erfassung typisierter Aufbauten nach Bundesanzeiger-Regeln 2020
  • Anlagentechnik-Bestand: Wärmeerzeuger, Verteilung, Übergabe, Lüftung, Kälte, Warmwasser, Beleuchtung — mit Baujahren und Leistungsdaten
  • Nutzungsprofile: Belegung, Betriebszeiten, Mischnutzung (für DIN V 18599-Zonierung)
  • Energieverbräuche der letzten drei Jahre als Plausibilitäts-Anker
  • Frühere Energieausweise, Sanierungsdokumentationen oder Wartungsprotokolle, soweit vorhanden
  • Ansprechperson Facility-/Gebäudemanagement für Begehung und Rückfragen

Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — Aufmaß und Anlagen­aufnahme erfolgen sonst im Vor-Ort-Termin.

Förderung

Die Beratung selbst wird gefördert: in Hamburg über die IFB mit 45 % (große), 55 % (mittlere) oder 65 % (kleine Unternehmen) des Nettohonorars, bis 11.000 € je Gebäude (Richtlinie bis 30.06.2027); bundesweit über BAFA EBN Modul 2 mit 50 %, bis 4.000 € (Richtlinie bis 31.12.2026). Beauftragt werden darf erst nach der Förderzusage; beim BAFA ist alternativ ein Vertrag unter aufschiebender Bedingung zulässig. Liegt schon ein Energieausweis nach DIN V 18599 vor, werden Datenaufnahme und Zonenmodell übernommen. Für die anschließende Sanierung kommen BEG Nichtwohngebäude (KfW 263) und die IFB-Förderung der Gebäudehülle in Frage.

Zum Förder-Hub →

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein DIN V 18599-Sanierungskonzept?

Wenn eine substantielle Sanierung geplant ist und KfW-NWG-Förderung (BEG NWG, KfW 263/264) angestrebt wird — dort muss ein Energieeffizienz-Experte das energetische Gesamtkonzept nach DIN V 18599 entwickeln und die Bestätigung zum Antrag erstellen; das Sanierungskonzept liefert dafür die Grundlage. Es lohnt sich auch ohne Förderung als belastbare Investitionsentscheidungs-Grundlage. Stand: 10/2026.

Was ist das Mehrzonenmodell?

Bei Nichtwohngebäuden mit unterschiedlichen Nutzungsarten (Büro, Lager, Sozialräume, Werkstatt) wird das Gebäude in Zonen aufgeteilt — pro Zone eigene Anforderungen an Beleuchtung, Lüftung, Heizung, Kühlung. Die DIN V 18599 bilanziert diese Zonen separat und summiert auf Gebäudeebene.

Wie wird die Datenaufnahme dokumentiert?

Nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit typisierten Bauteilaufbauten als Standard-Referenz. Abweichungen sind mit Mess- oder Planungsdaten zu belegen. Die Datenaufnahme folgt dem Standard-Bauteilkatalog für Nichtwohngebäude (Zukunft BAU) und ist KfW-prüfbar dokumentiert.

Welche Effizienzgebäudestufen sind in NWG erreichbar?

Effizienzgebäude 70, 55 und 40 sind die KfW-Stufen für Nichtwohngebäude. Stufe 70 ist im Bestand häufig erreichbar, 55 und 40 setzen umfangreiche Hülle- und Anlagentechnik-Maßnahmen voraus. Der Variantenvergleich zeigt pro Stufe Investitions- und Förderkosten. Stand: 04/2026.

Was nicht enthalten ist

Wenn der Pflicht-Nachweis ohne Sanierungsziel ansteht, reicht das Energieaudit DIN EN 16247-1 — günstiger und für EDL-G ausreichend.

  • Keine HOAI-Fachplanung
  • Keine Antragstellung als Dienstleister-Service
  • Kein DGNB-/LEED-/BREEAM-Zertifikat

Honorar

ab 8.400 € netto (Modul 2 — Standard-Sanierungskonzept). Großvolumige NWG mit mehreren Zonen oder Misch­nutzung nach Aufwand.

Endpreis nach kurzer Aufwandsklärung im Erstgespräch. Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt.

Im Erstgespräch klären

15 Minuten, kostenfrei, unverbindlich — wir klären, ob diese Leistung zu Ihrem Projekt passt.