Nichtwohngebäude
Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Definition · Das Sanierungskonzept nach DIN V 18599 zeigt, mit welchen Maßnahmen und in welcher Reihenfolge ein Nichtwohngebäude saniert werden kann — als Sanierungsfahrplan in Schritten oder als Gesamtsanierung zum Effizienzgebäude, mit Kosten und Förderung.
Mehrzonenmodell nach DIN V 18599 als Entscheidungsgrundlage — gefördert über die IFB Hamburg oder BAFA EBN Modul 2, Grundlage für Anträge nach BEG Nichtwohngebäude.
Problem / Anlass
Vor einer substantiellen Sanierung eines Nichtwohngebäudes stehen drei Fragen im Raum: Was kostet welche Effizienzhausstufe? Welche Förderkulisse trägt das Vorhaben? Und in welcher Reihenfolge werden Hülle, Anlagentechnik und Erzeuger sinnvoll erneuert?
Für die Effizienzgebäude-Förderung der KfW (BEG Nichtwohngebäude, Programm 263, für Kommunen 264) muss ein Energieeffizienz-Experte das energetische Gesamtkonzept nach DIN V 18599 entwickeln und die Bestätigung zum Antrag erstellen. Das Sanierungskonzept liefert dafür die Grundlage — Mehrzonenmodell, Variantenvergleich, Effizienzgebäude-Bewertung.
Typische Anlässe: anstehender Heizungstausch in Kombi mit Hüllensanierung, Mindestanforderungen an Bestands-Nichtwohngebäude ab 2030 (max. 3,5× Referenzgebäude, mit Ausnahmen etwa bei Fernwärme oder Baujahr ab 1996), Modernisierung nach Eigentümerwechsel, oder strategische Bestandsertüchtigung mit Förderpfad als wirtschaftlichem Hebel.
Energetische Bewertungen von Nichtwohngebäuden basieren auf der DIN V 18599 Reihe im Mehrzonenmodell. Sie ist die Grundlage für das Gesamtkonzept, das ein Energieeffizienz-Experte für KfW-Anträge nach BEG Nichtwohngebäude (Programm 263, für Kommunen 264) erstellt. Sie umfasst Bilanzgrenzen, Anlagentechnik und Hülle ganzheitlich, ergänzt durch DIN-TS 18599-12 (Tabellenverfahren) und Beiblätter. Bei Bedarf mit Einordnung von Überhitzungsrisiken und sommerlichem Wärmeschutz.
Für wen?
- Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die KfW-Förderung über BEG NWG nutzen wollen
- Öffentliche und gemeinnützige Träger mit Sanierungsvorhaben im Liegenschaftsbestand
- Unternehmen vor substantieller Sanierung mit komplexer Bilanzlogik
- Bestandshalter, die belastbare Investitionsentscheidungs-Grundlage brauchen
Liefergegenstand
- Bilanzierung nach DIN V 18599 im Mehrzonenmodell
- Variantenvergleich und Effizienzgebäude-Bewertung
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Varianten
- Sanierungs-Roadmap mit Maßnahmen-Reihenfolge
- Grundlage für den Förderantrag nach BEG Nichtwohngebäude (KfW 263, für Kommunen 264)
- Bericht nach den Vorgaben von IFB Hamburg oder BAFA EBN Modul 2, persönlich erläutert
Klingt nach Ihrem Vorhaben?
Sanierungskonzept anfragenAblauf
1 Erstgespräch zu Sanierungsziel und Förderkulisse +
2 Datenaufnahme nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 +
3 DIN V 18599-Bilanzierung im Mehrzonenmodell +
4 Variantenrechnung und Effizienzgebäude-Bewertung +
5 Bericht-Erstellung mit KfW-Konformität +
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
Das Mehrzonenmodell lebt von belastbarer Datenlage. Fehlendes wird im Vor-Ort-Termin gemeinsam erfasst — bei guter Planlage verkürzt sich die Bearbeitungszeit deutlich.
- Bestandsunterlagen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan (PDF oder CAD)
- Bauteilaufbauten soweit dokumentiert; sonst Erfassung typisierter Aufbauten nach Bundesanzeiger-Regeln 2020
- Anlagentechnik-Bestand: Wärmeerzeuger, Verteilung, Übergabe, Lüftung, Kälte, Warmwasser, Beleuchtung — mit Baujahren und Leistungsdaten
- Nutzungsprofile: Belegung, Betriebszeiten, Mischnutzung (für DIN V 18599-Zonierung)
- Energieverbräuche der letzten drei Jahre als Plausibilitäts-Anker
- Frühere Energieausweise, Sanierungsdokumentationen oder Wartungsprotokolle, soweit vorhanden
- Ansprechperson Facility-/Gebäudemanagement für Begehung und Rückfragen
Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — Aufmaß und Anlagenaufnahme erfolgen sonst im Vor-Ort-Termin.
Förderung
Die Beratung selbst wird gefördert: in Hamburg über die IFB mit 45 % (große), 55 % (mittlere) oder 65 % (kleine Unternehmen) des Nettohonorars, bis 11.000 € je Gebäude (Richtlinie bis 30.06.2027); bundesweit über BAFA EBN Modul 2 mit 50 %, bis 4.000 € (Richtlinie bis 31.12.2026). Beauftragt werden darf erst nach der Förderzusage; beim BAFA ist alternativ ein Vertrag unter aufschiebender Bedingung zulässig. Liegt schon ein Energieausweis nach DIN V 18599 vor, werden Datenaufnahme und Zonenmodell übernommen. Für die anschließende Sanierung kommen BEG Nichtwohngebäude (KfW 263) und die IFB-Förderung der Gebäudehülle in Frage.
Zum Förder-Hub →Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein DIN V 18599-Sanierungskonzept?
Wenn eine substantielle Sanierung geplant ist und KfW-NWG-Förderung (BEG NWG, KfW 263/264) angestrebt wird — dort muss ein Energieeffizienz-Experte das energetische Gesamtkonzept nach DIN V 18599 entwickeln und die Bestätigung zum Antrag erstellen; das Sanierungskonzept liefert dafür die Grundlage. Es lohnt sich auch ohne Förderung als belastbare Investitionsentscheidungs-Grundlage. Stand: 10/2026.
Was ist das Mehrzonenmodell?
Bei Nichtwohngebäuden mit unterschiedlichen Nutzungsarten (Büro, Lager, Sozialräume, Werkstatt) wird das Gebäude in Zonen aufgeteilt — pro Zone eigene Anforderungen an Beleuchtung, Lüftung, Heizung, Kühlung. Die DIN V 18599 bilanziert diese Zonen separat und summiert auf Gebäudeebene.
Wie wird die Datenaufnahme dokumentiert?
Nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit typisierten Bauteilaufbauten als Standard-Referenz. Abweichungen sind mit Mess- oder Planungsdaten zu belegen. Die Datenaufnahme folgt dem Standard-Bauteilkatalog für Nichtwohngebäude (Zukunft BAU) und ist KfW-prüfbar dokumentiert.
Welche Effizienzgebäudestufen sind in NWG erreichbar?
Effizienzgebäude 70, 55 und 40 sind die KfW-Stufen für Nichtwohngebäude. Stufe 70 ist im Bestand häufig erreichbar, 55 und 40 setzen umfangreiche Hülle- und Anlagentechnik-Maßnahmen voraus. Der Variantenvergleich zeigt pro Stufe Investitions- und Förderkosten. Stand: 04/2026.
Verwandte Leistungen
- Energieausweis Nichtwohngebäude
Pflicht bei Verkauf und Vermietung. Datenaufnahme und Zonenmodell aus dem Ausweis fließen in den Sanierungsfahrplan ein.
Detail → - Energieaudit DIN EN 16247-1
Wenn nur die EDL-G-Pflicht erfüllt werden muss, reicht das Audit — günstiger und schneller als das Sanierungskonzept.
Detail → - Klimaschutzfahrplan und CRREM-Roadmap
Sanierungskonzept liefert die technische Tiefe; die Roadmap die Pfadeinordnung und Zeitsequenz über mehrere Jahre.
Detail → - ESG-Zuarbeit / CSRD
Die Bilanz des Sanierungskonzepts wird zur Datengrundlage für CSRD- und Taxonomie-Berichterstattung.
Detail →
Was nicht enthalten ist
Wenn der Pflicht-Nachweis ohne Sanierungsziel ansteht, reicht das Energieaudit DIN EN 16247-1 — günstiger und für EDL-G ausreichend.
- Keine HOAI-Fachplanung
- Keine Antragstellung als Dienstleister-Service
- Kein DGNB-/LEED-/BREEAM-Zertifikat
Honorar
ab 8.400 € netto (Modul 2 — Standard-Sanierungskonzept). Großvolumige NWG mit mehreren Zonen oder Mischnutzung nach Aufwand.
Endpreis nach kurzer Aufwandsklärung im Erstgespräch. Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt.
Im Erstgespräch klären
15 Minuten, kostenfrei, unverbindlich — wir klären, ob diese Leistung zu Ihrem Projekt passt.