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Wohngebäude

Hydraulischer Abgleich Verfahren B

Der hydraulische Abgleich verteilt das Heizwasser so, dass jeder Raum die berechnete Wärmemenge bekommt.

EnSimiMaV-konform, BEG-EM-förderfähig — auf Basis raumweiser Heizlast, nicht Faustformeln.

Problem / Anlass

Wenn einzelne Räume bei voller Heizung kalt bleiben, andere überheizt sind oder die Heizungspumpe ständig läuft, fehlt meist der hydraulische Abgleich. Die Heizungs­anlage liefert dann zu viel Strom für die Pumpe und zu hohe Vorlauf­temperaturen — beides senkt die Effizienz, vor allem bei Wärmepumpen.

Für die Förderung über BEG-EM (Heizungs­optimierung als Einzelmaßnahme) und für die KfW-458-Heizungsförderung ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B verpflichtende Voraussetzung. Verfahren A mit Pauschalwerten ist seit der EnSimiMaV nicht mehr ausreichend.

Typische Anlässe: BEG-EM-Antrag (Heizungs­optimierung, Heizungstausch), Wärmepumpen-Vorbereitung mit Vorlauftemperatur-Reduktion, EnSimiMaV-Pflicht in größeren Bestandsgebäuden mit Gas-/Öl-Heizung, oder erkennbare Komfort­probleme im Bestand.

Der hydraulische Abgleich Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung und Heizflächenanalyse. Verfahren A mit Pauschalwerten ist seit der EnSimiMaV nicht mehr ausreichend für KfW- und BAFA-Anträge. Der Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Wärmemenge bekommt, die er braucht — Voraussetzung für niedrige Vorlauftemperaturen, Wärmepumpen-Eignung und effizienten Heizbetrieb.

Für wen?

  • Bestandsgebäude mit Gas- oder Ölheizung in größeren Wohngebäuden — seit 2022 EnSimiMaV-Pflicht
  • Vor Heizungstausch zur Förderung als BEG-EM-Maßnahme
  • Vor Wärmepumpen-Umstieg zur Vorlauftemperatur-Optimierung
  • Bei Heizungsoptimierung als Kombi-Paket (BEG-EM-Förderquote)

Liefergegenstand

  • Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 (Bestandteil)
  • Heizflächenanalyse und Berechnung der Voreinstellwerte
  • Pumpen-Auslegung und Differenzdruck-Empfehlung
  • Dokumentation für KfW-/BAFA-Bestätigung

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Hydraulischen Abgleich anfragen

Ablauf

  1. Aufnahme von Geometrie, Heizflächen und Anlagentechnik
  2. Heizlastberechnung raumweise
  3. Berechnung der Voreinstellwerte für Thermostatventile
  4. Pumpen-Auslegung und Differenzdruck-Berechnung
  5. Übergabe mit Dokumentation für Förderantrag

Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

Was bereits an Daten vorliegt, beschleunigt den Ablauf. Was fehlt, wird im Vor-Ort-Termin gemeinsam aufgenommen.

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 — sofern vorhanden; sonst Bestandteil dieser Leistung
  • Grundrisse aller beheizten Räume mit Heizkörper-Position
  • Heizkörper-Liste pro Raum (Typ, Höhe, Länge, Anschluss) — oder Bereitschaft, das vor Ort aufzunehmen
  • Daten zur Heizungsanlage: Hersteller, Typ, Baujahr, Pumpe, Mischer/Stellantriebe
  • Bestehende Thermostatventile: Hersteller, Bauart (sofern bekannt) — bei pauschalen Standardventilen ggf. Tausch-Empfehlung
  • Zugang zu Heizungsraum und allen beheizten Räumen für die Aufnahme

Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — vieles lässt sich auch im Vor-Ort-Termin gemeinsam aufnehmen.

Förderung

Der hydraulische Abgleich ist als BEG-EM-Maßnahme förderfähig. Bei kombiniertem Heizungstausch wird die Heizlastberechnung üblicherweise im Leistungsumfang des Abgleichs angesetzt, weil sie dort fachlich begründet ist. Aktuelle Konditionen siehe Förder-Hub.

Zum Förder-Hub →

Häufige Fragen

Ist der hydraulische Abgleich verpflichtend?

Für Bestandsgebäude mit Gas- oder Ölheizung in größeren Wohngebäuden besteht seit 2022 eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach EnSimiMaV. Für die BEG-EM-Förderung von Heizungsoptimierung und Heizungstausch ist der Abgleich nach Verfahren B verbindliche Voraussetzung. Stand: 04/2026.

Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B?

Verfahren A nutzt pauschale Annahmen (z.B. Watt pro m² Heizkörperfläche), Verfahren B berechnet raumweise Heizlast und Voreinstellwerte. Verfahren A reicht seit EnSimiMaV nicht mehr für KfW-/BAFA-Anträge. EnBarge bietet ausschließlich Verfahren B.

Wie lange dauert ein hydraulischer Abgleich?

Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B dauert vom Vor-Ort-Termin bis zur fertigen Voreinstellwert-Liste 2 bis 3 Werktage. Die Vor-Ort-Aufnahme nimmt 3 bis 5 Stunden je nach Gebäudegröße in Anspruch. Die eigentliche Einstellung am Heizkörper führt der SHK-Handwerker auf Basis der berechneten Werte aus.

Bringt der Abgleich auch ohne Heizungstausch Einsparung?

Ja, oft messbare Einsparung — durch reduzierten Pumpenstrom, niedrigere Vorlauftemperaturen und gleichmäßigere Erwärmung der Räume. Der Effekt hängt vom Ist-Zustand ab; bei stark unterschiedlich erwärmten Räumen ist er besonders deutlich.

Was nicht enthalten ist

Falls vor dem Abgleich auch die Heizungs-Auslegung neu bewertet werden soll, ist die Heizungsoptimierung BEG-EM als Komplettpaket das passende Format.

  • Verfahren A mit Pauschalwerten wird nicht angeboten — fehlende Belastbarkeit
  • Keine Bauleitung oder Ausführung der Einstellung am Heizkörper

Honorar

EFH-Komplettpaket ab ca. 1.500 € brutto (inkl. 19 % USt, Heizlast + Heizflächenanalyse + hydraulischer Abgleich). MFH solo ab 1.260 € brutto, MFH-Folge (Modell vorhanden) ab 315 € brutto. BEG-EM-Förderung als Heizungsoptimierung möglich.

Endpreise inkl. 19 % USt (Verbraucherpreise). Verbindliche Festpreise nach kurzer Aufwandsklärung im Erstgespräch.

Im Erstgespräch klären

15 Minuten, kostenfrei, unverbindlich — wir klären, ob diese Leistung zum Vorhaben passt.