Nichtwohngebäude
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Definition · Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine systematische Energieanalyse für Nicht-KMU, gesetzlich verpflichtend nach EDL-G.
Testierfähiges Audit nach EDL-G für Nicht-KMU — alle vier Jahre Pflicht, BAFA-registrierter Auditor.
Problem / Anlass
Nicht-KMU müssen nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 vorlegen — oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. EMAS betreiben. Verpasste Stichtage werden von BAFA bußgeldbewehrt geahndet.
Typische Anlässe: erstmalige Auditpflicht durch Schwellenwert-Überschreitung (über 250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme), Wiederholungsaudit nach vier Jahren, Audit-Nachweis als Voraussetzung für Förderanträge (BAFA EEW, IFB) oder Datenebene für ESG-/CSRD-Berichterstattung.
Wird das Audit nur als Pflichterfüllung gefahren, bleibt das Ergebnis ein Aktenordner. Sinnvoller: Audit-Datenbasis so anlegen, dass sie für Förderanträge und Dekarbonisierungs-Roadmap weiterverwendbar ist.
Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sind nach EDL-G für Nicht-KMU alle vier Jahre verpflichtend. Alternativ ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 zulässig — wird von EnBarge bewusst nicht angeboten. Das Audit liefert eine systematische Bestandsaufnahme aller wesentlichen Energieverbräuche und konkrete Maßnahmen-Empfehlungen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung.
Für wen?
- Nicht-KMU mit EDL-G-Pflicht (über 250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme)
- Unternehmen ohne ISO 50001 oder EMAS-Zertifizierung
- Unternehmen, die testierfähige Audit-Berichte für Förderanträge oder ESG-Berichterstattung brauchen
- Auch als Einstieg in eine Dekarbonisierungs-Roadmap nutzbar
Liefergegenstand
- Audit-Bericht nach BAFA-Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten
- Systematische Bestandsaufnahme aller wesentlichen Energieverbräuche
- Maßnahmen-Empfehlungen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
- Testat-fähig für EDL-G-Nachweis
Klingt nach Ihrem Vorhaben?
Auditpflicht fachlich prüfen lassenAblauf
1 Eingangsgespräch und Scoping +
2 Datenaufnahme über mindestens 12 Monate Verbrauch +
3 Vor-Ort-Begehung der relevanten Standorte und Anlagen +
4 Analyse, Maßnahmen-Identifikation und Wirtschaftlichkeit +
5 Bericht-Erstellung im BAFA-konformen Format +
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
Je vollständiger die Datenlage zu Beginn, desto effizienter das Audit. Was am Anfang fehlt, wird in der Datenaufnahme gemeinsam ergänzt.
- Energieverbräuche der letzten drei Jahre (Strom, Wärme, Brennstoffe, Wasser) — Rechnungen oder Energiemanagement-Auswertungen
- Anlagenliste mit Baujahren, Leistungsdaten und typischen Betriebsstunden (Heizung, Lüftung, Kälte, Beleuchtung, Druckluft, Prozessanlagen)
- Grundrisse, Lagepläne und ggf. Bestandsschnitte als PDF oder CAD
- Wartungsverträge und Betriebsdaten der wesentlichen Anlagen
- Übersicht zur Unternehmensstruktur (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) für die EDL-G-Einordnung
- Ansprechperson Technik/Facility-Management für Begehungstermine
Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — Aufmaß und Anlagenaufnahme erfolgen sonst im Vor-Ort-Termin.
Förderung
Die Audit-Erstellung selbst ist nicht direkt förderfähig — sie ist Pflicht-Nachweis. Hamburg-Spezifikum: Der IFB UfR-EffizienzCheck fördert Machbarkeitsuntersuchungen und Energieberatungen unter bestimmten Bedingungen. Aktuelle Konditionen siehe Förder-Hub.
Zum Förder-Hub →Häufige Fragen
Wer ist verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen?
Nach EDL-G alle Nicht-KMU alle vier Jahre. KMU sind ausgenommen, sofern sie unter den EU-Schwellenwerten (250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) liegen. Unternehmen mit ISO 50001 oder EMAS sind ebenfalls befreit. Stand: 04/2026.
Was ist der Unterschied zwischen Audit und Energiemanagementsystem?
Das Audit nach DIN EN 16247-1 ist eine punktuelle Bestandsaufnahme mit konkreten Maßnahmen-Empfehlungen — testierfähig für EDL-G-Pflicht. ISO 50001 ist ein dauerhaftes Steuerungssystem mit kontinuierlicher Verbesserung. EnBarge bietet das Audit, nicht den Aufbau eines Managementsystems.
Wie lange dauert ein Energieaudit?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen vom Eingangsgespräch bis zum fertigen Bericht. Vor-Ort-Termine nehmen 1 bis 3 Tage je nach Standort-Anzahl in Anspruch, Datenaufbereitung und Analyse weitere 2 bis 4 Wochen. Bei guter Datenlage und einem Standort geht es schneller, bei mehreren Standorten oder schlechter Datenbasis länger.
Welche DIN EN 16247-Teile gibt es?
Die DIN EN 16247-Reihe gliedert sich in fünf Teile: Allgemeine Anforderungen (Teil 1), Gebäude (Teil 2), Prozesse (Teil 3), Transport (Teil 4) und Auditor-Kompetenz (Teil 5). EnBarge ist BAFA-registriert und arbeitet nach Teil 1 mit Schwerpunkt auf Gebäuden (Teil 2). Stand: 04/2026.
Welche Daten brauche ich für ein Energieaudit nach DIN EN 16247?
Energieverbräuche der letzten drei Jahre (Strom, Wärme, Wasser), Anlagenliste mit Betriebsstunden, Grundrisse und Lagepläne, Wartungsverträge und Betriebsdaten. Fehlendes wird im Audit-Prozess gemeinsam erhoben.
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Was nicht enthalten ist
Wer ein dauerhaftes Energiemanagement aufbauen möchte, braucht eine ISO-50001-Zertifizierung — das ist eine Aufgabe für spezialisierte Zertifizierer, nicht für ein Einzel-Audit.
- Kein Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 — bewusste Nicht-Leistung
- Keine EMAS-Validierung
- Kein DGNB-/LEED-/BREEAM-Zertifikat
Honorar
ab 7.500 € netto (Modul 1). Mehr-Standort-Audits, mehrere Energieträger oder schlechte Datenlage erhöhen den Aufwand.
Endpreis nach kurzer Aufwandsklärung im Erstgespräch. Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt.
Im Erstgespräch klären
15 Minuten, kostenfrei, unverbindlich — wir klären, ob diese Leistung zu Ihrem Projekt passt.