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Stand: 13.05.2026

Förderpfad Mehrfamilienhaus (MFH/WEG) in Hamburg

Bundes- und Landesförderung für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften — inklusive IFB-WEGfinanz und WEG-Antragslogik.

Förderpfad im Erstgespräch klären

Hinweis: BEG-Reform ab 21.07.2026

Zum 21.07.2026 ändert der Bund die Förderbedingungen (Programme 458/459/522 und 261/263). Wichtigste Änderungen: Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 %, zwei Boni entfallen, neue Höchstbeträge, Familienzuschlag beim Einkommensbonus. Einzelne Angaben auf dieser Seite geben noch den bis 20.07.2026 gültigen Stand wieder. BEG-Reform 2026 im Überblick →

Welche Förderung bekommt eine WEG in Hamburg 2026?

Energieberatung für Wohngebäude (EBW, BAFA) — MFH

  • Zuschuss von 50 % auf das Beratungshonorar, max. 850 € für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten.
  • WEG-Bonus: einmalig 250 € zusätzlich, wenn eine WEG die Beratung beauftragt und der iSFP der Eigentümerversammlung präsentiert wird.
  • EBW-Richtlinie endet 31.12.2026 — Folgeregelung bisher offen.

BEG-EM für Mehrfamilienhäuser

  • Grundförderung 15 % auf förderfähige Kosten für Gebäudehülle und Anlagentechnik.
  • iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte → 20 %, wenn ein iSFP der Maßnahme zugrunde liegt.
  • Förderfähige Kosten 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP.
  • Antragsteller bei MFH/WEG ist in der Regel die WEG (vertreten durch den Verwalter) oder der Eigentümer.

WEG-spezifische Antragslogik

  • Energetische Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum brauchen einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
  • Die Mehrheits-Quoren richten sich nach WEG-Recht.
  • Beantragung läuft typischerweise über den WEG-Verwalter — er reicht für die Gemeinschaft ein.
  • Anteilige Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen, sofern nicht abweichend beschlossen.
  • Einzelne Eigentümer können den §35c EStG-Steuerbonus für ihre eigene selbstgenutzte Wohnung separat geltend machen.

KfW 458 — Heizungstausch im MFH-Kontext

  • Zentralheizungen werden über KfW 458 wie im EFH abgewickelt, antragstellend ist die WEG bzw. der Eigentümer.
  • 30 % Grundförderung, Boni (Klimageschwindigkeit, Effizienz-Bonus) bis max. 70 %.
  • Hydraulischer Abgleich Verfahren B ist in der Regel verbindliche Voraussetzung — bei MFH mit gemischtem Bestand fachlich anspruchsvoll.

KfW 261 / KfW 262BEG WG-Komplettsanierung im MFH/WEG

  • Komplettsanierung des Mehrfamilienhauses zum Effizienzhaus-Standard: KfW 261 als Förderkredit mit Tilgungszuschuss, KfW 262 als Direktzuschuss.
  • Effizienzhausstufen 85, 70, 55 und 40 — jeweils auch als EE-Klasse mit ≥ 65 % erneuerbarer Wärme.
  • Tilgungszuschüsse steigen mit der Effizienzstufe.
  • Förderfähige Kosten gelten pro Wohnung — je mehr Wohneinheiten, desto höher der mögliche Gesamtbetrag.
  • Antragsteller bei WEG: in der Regel die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter — Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich.
  • Pflicht-Grundlage: Energieberatung BEG WG als Sanierungskonzept. Aktuelle Quoten siehe Wissens-Artikel zur Effizienzhaussanierung.

Hamburger Landesförderung über IFB

  • IFB Wärmeschutz im Gebäudebestand: Festbetrag in €/m² für Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  • IFB Erneuerbare Wärme: Förderquote auf die Heizungs-Investition.
  • IFB-WEGfinanz: Darlehensprogramm exklusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Hamburger Heizungsförderung und Hamburg-Kredit Wohnen als ergänzende Bausteine.

Häufige Fragen zur WEG-Förderung

Wer stellt den Förderantrag — Verwalter oder Eigentümer?

Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt in der Regel die WEG den Antrag, vertreten durch den Verwalter — ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist Voraussetzung. Einzelne Eigentümer können den § 35c EStG-Steuerbonus für die eigene selbstgenutzte Wohnung separat geltend machen.

IFB-WEGfinanz mit iSFP-Bonus kombinierbar?

iSFP-Bonus (+5 %) gilt nur in der BEG-Förderung (BAFA/KfW), nicht in der IFB-WEGfinanz selbst. Bei Maßnahmen die in beiden Programmen förderfähig sind, ist die Bonus-Wirkung über die BAFA/KfW-Antragsseite möglich.

Kann ich BAFA und IFB kombinieren?

Ja, mit Anrechnung. BEG-EM (BAFA) und IFB-Wärmeschutz lassen sich für dieselbe Maßnahme kombinieren — der IFB-Zuschuss wird auf die Bemessungsgrundlage der BAFA-Förderung angerechnet. Reihenfolge der Anträge prüfen.

Was ändert sich zum 21.07.2026?

Der Bund reformiert die Heizungsförderung (KfW 458/459/522) und die Effizienzhaus-Kredite (KfW 261/263): Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 %, Effizienz- und Emissionsbonus entfallen, es gelten neue Höchstbeträge und ein Familienzuschlag beim Einkommensbonus. Details im Wissens-Artikel „BEG-Reform 2026".

WEG-Förderpfad zum eigenen Vorhaben klären

Welche Programme sich für die konkrete WEG-Konstellation kombinieren lassen, ist Teil des Erstgesprächs — inklusive Beschluss-Logik und Hamburger Spezifika.

Förderpfad anfragen

Stand: 13.05.2026. Verbindlich ist der jeweils aktuelle Programmstand bei BAFA, KfW und IFB Hamburg.