Energieberatung für Wohngebäude (EBW, BAFA) — MFH
- Zuschuss von 50 % auf das Beratungshonorar, max. 850 € für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten.
- WEG-Bonus: einmalig 250 € zusätzlich, wenn eine WEG die Beratung beauftragt und der iSFP der Eigentümerversammlung präsentiert wird.
- EBW-Richtlinie endet 31.12.2026 — Folgeregelung bisher offen.