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Wohngebäude

Energieausweis

Der Bedarfsausweis ist die technische Energie-Bewertung eines Wohngebäudes nach DIN V 18599 oder DIN V 4108 — 10 Jahre gültig, beratungsrelevant.

Bedarfsausweis als belastbare Beratungs- und Sanierungsgrundlage — nicht nur Pflichterfüllung.

Problem / Anlass

Vor Verkauf, Vermietung oder größerer Modernisierung schreibt das GEG einen Energieausweis vor — spätestens beim Besichtigungstermin. Wer schnell einen Verbrauchsausweis aus der Online-Stelle holt, erfüllt die Pflicht zwar, bekommt aber eine Effizienzklasse, die das Nutzer­verhalten der Vorbewohner abbildet — nicht das Gebäude.

Sparsame Vorbewohner führen zu einer geschönten Klasse, intensive Nutzer zu einer schlechteren. Für Sanierungs­entscheidungen, Verkaufs-Argumentation und Förderlogik ist nur der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 belastbar.

Typische Anlässe: Verkauf oder Vermietung eines Bestandsgebäudes, Modernisierungs-Abschluss mit Pflicht zur Ausweis-Aktualisierung, GEG-§-47-Klärung nach Eigentümer­wechsel, oder Vorbereitung einer Sanierungs­entscheidung mit belastbarer Status-quo-Dokumentation.

Wir erstellen ausschließlich Bedarfsausweise — warum?

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude technisch — Hülle, Heizung, Lüftung, Warmwasser nach DIN V 18599. Er macht die energetische Substanz sichtbar und ist Grundlage für Sanierungs­entscheidungen.

Der Verbrauchsausweis bildet nur das Nutzer­verhalten der letzten drei Jahre ab. Sparsame Vorbewohner führen zu einer geschönten Klasse, intensive Nutzer zu einer schlechteren — über die Gebäudesubstanz sagt das wenig.

Für Sanierungs­entscheidungen und Förderlogik ist nur der Bedarfsausweis belastbar. Mit dem geplanten GModG-Übergang entfällt die Wahlfreiheit für Nichtwohngebäude ohnehin — Bedarfsausweis wird dort Pflicht.

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Wohngebäudes. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung von Hülle und Anlagentechnik nach DIN V 18599 oder DIN V 4108. Der Verbrauchsausweis basiert auf Messwerten der letzten drei Jahre. Für Sanierungsentscheidungen ist nur der Bedarfsausweis aussagekräftig — er bewertet das Gebäude, nicht das Nutzerverhalten.

Für wen?

  • Eigentümer vor Verkauf, Vermietung oder Sanierung
  • Käufer, die eine belastbare Energie-Einordnung brauchen
  • Sanierungswillige als Nebenprodukt einer Beratung

Liefergegenstand

  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599 oder DIN V 4108
  • Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a)
  • Effizienzklasse von A+ bis H
  • Modernisierungsempfehlungen
  • 10 Jahre Gültigkeit

Klingt nach Ihrem Vorhaben?

Bedarfsausweis anfragen

Ablauf

  1. Datenaufnahme zu Hülle, Heizung, Warmwasser, Lüftung
  2. Berechnung nach DIN V 18599
  3. Erstellung des Ausweises im DIBt-Format
  4. Übergabe mit Erklärung der Werte

Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

Bei guter Plan- und Datenlage geht die Erstellung zügig. Fehlende Bauteildaten werden im Vor-Ort-Termin nach typisierten Aufbauten ergänzt.

  • Grundrisse, Schnitte und Lageplan (PDF oder Bauantrags-Pläne)
  • Angaben zu Bauteilaufbauten oder Hinweise zu Baujahr, Dämmstärken und Sanierungsschritten
  • Daten zur Heizungsanlage: Typ, Hersteller, Baujahr, Wirkungsgrad-Hinweis
  • Angaben zur Warmwasserbereitung (zentral, dezentral, Solar)
  • Lüftung und Klimatechnik, soweit vorhanden
  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre als Plausibilitäts-Anker

Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — vieles lässt sich auch im Vor-Ort-Termin gemeinsam aufnehmen.

Förderung

Die Energieausweis-Erstellung selbst ist nicht direkt förderfähig, aber als Nebenprodukt einer BAFA-EBW-Beratung oder eines iSFP enthalten. Stand: 04/2026.

Zum Förder-Hub →

Häufige Fragen

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — was ist besser?

Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Berechnung des Gebäudes und ist beratungsrelevant. Der Verbrauchsausweis basiert auf Messwerten und sagt mehr über das Nutzerverhalten aus als über das Gebäude. Für eine Sanierungsplanung ist nur der Bedarfsausweis aussagekräftig.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Beim Verkauf, bei der Vermietung und bei Aushangpflicht-Gebäuden. Das GEG schreibt die Vorlage spätestens beim Besichtigungstermin vor. Für selbstgenutzte Wohngebäude ohne Verkaufs- oder Vermietungs-Anlass besteht keine Erstellungspflicht.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Bei wesentlichen energetischen Änderungen am Gebäude (Hülle, Heizung) ist eine Aktualisierung sinnvoll, um die neue Effizienz korrekt abzubilden — auch wenn der alte Ausweis formal noch gültig ist.

Reicht der Energieausweis für eine Sanierungsentscheidung?

Nein. Der Energieausweis liefert eine Effizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen — aber keine priorisierte Reihenfolge, keine Wirtschaftlichkeit pro Maßnahme und keinen Förderpfad. Für eine fundierte Sanierungsentscheidung lohnt sich ein iSFP.

Was nicht enthalten ist

Für eine Sanierungs­entscheidung reicht der Energieausweis allein nicht — die priorisierte Maßnahmen-Reihenfolge liefert ein iSFP.

  • Verbrauchsausweis wird nicht angeboten — er bildet das Nutzerverhalten ab, nicht das Gebäude
  • Keine GEG-Pflicht-Beratung im engen Sinn (separat als GEG-Kaufcheck verfügbar)

Honorar

ab 360 € brutto (EFH/ZFH, inkl. 19 % USt); MFH ab 600 € brutto. Bei Erstellung im Rahmen eines iSFP oder einer BAFA-EBW-Beratung als Nebenleistung enthalten.

Endpreise inkl. 19 % USt (Verbraucherpreise). Verbindliche Festpreise nach kurzer Aufwandsklärung im Erstgespräch.

Im Erstgespräch klären

15 Minuten, kostenfrei, unverbindlich — wir klären, ob diese Leistung zum Vorhaben passt.