Bundesförderung effiziente Gebäude — Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Grundförderung für Effizienzgebäude-Sanierung (KfW 263/264) und für Einzelmaßnahmen im NWG-Kontext.
- Effizienzgebäude-Stufen 70, 55, 40 mit gestaffelten Tilgungszuschüssen.
- Voraussetzung in der Regel: Sanierungskonzept nach DIN V 18599 mit Effizienzgebäude-Stufen-Bilanz.
- Antragsteller: Eigentümer des Nichtwohngebäudes — auch öffentliche und gemeinnützige Träger.