Zum Hauptinhalt springen

Stand: 13.05.2026

Förderpfad Einfamilienhaus (EFH/ZFH) in Hamburg

BAFA, KfW und IFB Hamburg für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser — kompakt, mit Stand-Datum.

Förderpfad im Erstgespräch klären

Relevante Programme

Energieberatung für Wohngebäude (EBW, BAFA)

  • 50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar, max. 650 € für EFH/ZFH.
  • Seit 01.04.2025: BAFA zahlt direkt an den Beratungsempfänger (nicht mehr an die Beratungsstelle).
  • Ab 08.08.2025: iSFP-Druckapplikation 2.5.x Pflicht.
  • EBW-Richtlinie endet 31.12.2026 — Folgeregelung bisher offen.

Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • Grundförderung 15 % auf förderfähige Kosten für Gebäudehülle und Anlagentechnik.
  • iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte → 20 % Förderung, wenn ein iSFP der Maßnahme zugrunde liegt.
  • Förderfähige Kosten pro Wohneinheit: 30.000 € regulär, 60.000 € mit iSFP.
  • Bewilligung über BAFA (Hülle, Anlagentechnik) oder KfW (Heizungstausch).

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen

  • Seit 2024 wickelt die KfW (nicht mehr BAFA) den Heizungstausch ab.
  • 30 % Grundförderung auf förderfähige Kosten.
  • Zusätzliche Boni (Klimageschwindigkeit, Einkommens-Bonus, Effizienz-Bonus) bis max. 70 %.
  • Voraussetzung u. a.: Heizung auf 65 % erneuerbarer Basis, hydraulischer Abgleich Verfahren B.

KfW 261 / KfW 262BEG WG-Komplettsanierung zum Effizienzhaus

  • Für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard: KfW 261 als Förderkredit mit Tilgungszuschuss, KfW 262 als Direktzuschuss.
  • Effizienzhausstufen 85, 70, 55 und 40 (jeweils auch als EE-Klasse mit ≥ 65 % erneuerbarer Wärme). Niedrigere Stufenzahl = höherer Tilgungszuschuss.
  • Boni möglich: EE-Klasse, Worst-Performing-Building (WPB), serielle Sanierung, Klimageschwindigkeit — kumulierbar bis zur Programm-Obergrenze.
  • Förderfähige Kosten typischerweise 120.000 € pro Wohneinheit (150.000 € in der EE-Klasse). Aktuelle Quoten und Höchstgrenzen siehe Wissens-Artikel zur Effizienzhaussanierung.
  • Pflicht-Grundlage: Energieberatung BEG WG als Sanierungskonzept; Antragstellung vor Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen.

BEG-Budget 2026 — Kontext

  • Bundeshaushalt 2026 sieht 12,0–12,6 Mrd € für die BEG vor (gekürzt gegenüber Vorjahr).
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) bleiben nach aktuellem Stand budget-stabil.
  • Bei sehr hoher Antragsdichte sind Programm-Pausen oder Konditions-Anpassungen unterjährig nicht auszuschließen.

Häufige Stolperfallen bei der Antragstellung

  • iSFP nach der Maßnahme erstellt

    Der iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten setzt voraus, dass der iSFP vor dem Förderantrag fertig ist. Nach Maßnahmen-Beginn erstellt: Bonus weg.

  • Antrag nach Auftragsvergabe

    BEG-EM-Förderung muss vor Vertragsabschluss mit dem ausführenden Unternehmen beantragt werden. Erst Vertrag, dann Antrag → Förderung verloren.

  • Hydraulischer Abgleich fehlt oder unvollständig

    Für die Heizungsförderung ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B in der Regel verbindlich. Ohne Nachweis: keine Auszahlung.

  • Mehrere Programme nicht sauber kombiniert

    BAFA-Beratung (EBW), BAFA-BEG-EM und KfW 458 haben unterschiedliche Antragsstellen und teils Kumulierungsregeln. Falsche Reihenfolge → Programm-Sperre.

Hamburger Landesförderung über IFB

Die IFB Hamburg ergänzt den Bundes-Förderpfad mit Wärmeschutz im Gebäudebestand (Hülle: €/m²-Festbetrag), Erneuerbare Wärme (Heizung: Förderquote) und Hamburger Heizungsförderung. Welche Kombination zum konkreten Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch — die Programme werden regelmäßig angepasst.

Förderpfad zum eigenen Vorhaben klären

Welche Programme sich für das konkrete Vorhaben kombinieren lassen, ist Teil des Erstgesprächs.

Förderpfad anfragen

Stand: 13.05.2026. Verbindlich ist der jeweils aktuelle Programmstand bei BAFA, KfW und IFB Hamburg.