Energieberatung für Wohngebäude (EBW, BAFA)
- 50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar, max. 650 € für EFH/ZFH.
- Seit 01.04.2025: BAFA zahlt direkt an den Beratungsempfänger (nicht mehr an die Beratungsstelle).
- Ab 08.08.2025: iSFP-Druckapplikation 2.5.x Pflicht.
- EBW-Richtlinie endet 31.12.2026 — Folgeregelung bisher offen.