Nichtwohngebäude
Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude
Definition · Der Bedarfsausweis NWG ist der gerechnete Energieausweis nach DIN V 18599 im Mehrzonenmodell — Pflichtnachweis bei Verkauf, Vermietung und größeren Modernisierungen.
DIN V 18599-Mehrzonenmodell als Pflichtnachweis — wiederverwendbar als Grundlage für ein späteres Sanierungskonzept oder Förderantrag.
Problem / Anlass
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Nichtwohngebäudes gilt nach § 80 GEG die Ausweispflicht — vorzulegen spätestens beim Besichtigungstermin. Der Verbrauchsausweis hat dabei wenig Aussagekraft (Nutzerverhalten, Leerstand, untypische Betriebszeiten), und mit dem geplanten GModG entfällt die Wahlfreiheit für NWG ohnehin: Bedarfsausweis wird Pflicht.
Zusätzlich sieht der GModG-Entwurf für NWG erstmals eine A-bis-G-Skala vor, ergänzt um THG-Emissionen, Smart-Readiness und Niedrigtemperatur-Eignung. Ab 2030 greift eine Sanierungspflicht (max. 3,5× Referenzgebäude), ab 2033 max. 2,95×.
Typische Anlässe: Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung, Modernisierungs-Abschluss mit Pflicht zur Ausweis-Aktualisierung, GModG-Vorbereitung 2030, oder strategische Status-quo-Dokumentation vor einer Sanierungsentscheidung — die DIN-V-18599-Modellierung ist in Folgeaufträgen wiederverwendbar.
Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude wird nach DIN V 18599 erstellt — anders als der Verbrauchsausweis basiert er auf der gerechneten energetischen Qualität von Hülle und Anlagentechnik. Pflicht ist er bei Verkauf, Vermietung und größeren Modernisierungen. Mit dem geplanten GModG kommt eine A-bis-G-Skala für NWG, zusätzliche Pflichtangaben (THG-Emissionen, Smart-Readiness, Niedrigtemperatur-Eignung) und eine NWG-Sanierungspflicht ab 2030. Das DIN-V-18599-Modell, das für den Ausweis entsteht, ist später als Grundlage für ein Sanierungskonzept (Modul 2) und KfW-BEG-NWG-Anträge weiterverwendbar.
Für wen?
- NWG-Eigentümer und -Verwalter vor Verkauf oder Vermietung
- Bauherren bei größerer Modernisierung mit Ausweispflicht
- Bestandshalter, die sich vor 2030/2033 strategisch auf die NWG-Sanierungspflicht vorbereiten
- Käufer und Investoren, die vor Erwerb belastbare Energiekennwerte brauchen
Liefergegenstand
- Bedarfsausweis nach GEG (künftig GModG), 10 Jahre gültig
- DIN V 18599-Mehrzonenmodell mit dokumentierter Zonierung
- Datenaufnahme nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit Fotodokumentation
- Modernisierungsempfehlungen (Pflichtbestandteil)
- Modell wiederverwendbar als Grundlage für späteres Sanierungskonzept (Modul 2) — Folgeauftrag deutlich günstiger
Klingt nach Ihrem Vorhaben?
Erstgespräch anfragenAblauf
1 Erstgespräch und Anlass-Klärung +
2 Sichtung Bestandsunterlagen und Festlegung Zonierung +
3 Vor-Ort-Termin mit Fotodokumentation und Bauteilaufnahme +
4 DIN V 18599-Bilanzierung im Mehrzonenmodell +
5 Ausweis-Erstellung mit DIBt-Registriernummer +
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
Die Datenaufnahme folgt den Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit Fotodokumentation. Was nicht vorliegt, wird im Vor-Ort-Termin nach typisierten Bauteilen ergänzt — verlängert die Bearbeitung, blockiert sie aber nicht.
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan (PDF oder CAD); bei fehlenden Plänen ist Aufmaß erforderlich
- Bauteilaufbauten, soweit dokumentiert (Außenwand, Dach, Boden, Fenster, ggf. Innenbauteile zwischen Zonen)
- Anlagentechnik: Wärmeerzeuger, Verteilung, Übergabe, Warmwasser, Lüftung, Klima, Beleuchtung — jeweils mit Baujahr und Leistungsdaten
- Nutzungsprofile pro Zone (Büro, Lager, Verkauf, Sozialräume, Sport, Versammlung) für die Zonierung nach DIN V 18599-10
- Energieverbräuche der letzten drei Jahre als Plausibilitäts-Anker
- Ansprechperson Facility-Management oder Hausmeister für Begehung und Rückfragen
Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — Aufmaß und Anlagenaufnahme erfolgen sonst im Vor-Ort-Termin.
Förderung
Die Erstellung des Bedarfsausweises selbst ist nicht direkt gefördert. Wird er als Vorstufe zu einer BAFA-EBN-Beratung oder einem KfW-BEG-NWG-Sanierungskonzept genutzt, ist die Folge-Beratung anteilig förderfähig — und die DIN-V-18599-Modellierung des Ausweises wird im Folgeauftrag angerechnet.
Zum Förder-Hub →Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing von Nichtwohngebäuden besteht Energieausweis-Pflicht nach § 80 GEG (künftig GModG). Bei größeren Modernisierungen ist nach Abschluss ein neuer Ausweis fällig. Mit dem GModG-Entwurf wird der Bedarfsausweis für NWG zur Pflicht — der Verbrauchsausweis bleibt nur noch Wohngebäuden vorbehalten. Stand: 05/2026.
Was kostet ein Bedarfsausweis NWG?
Honorare hängen stark von Größe und Zonen-Anzahl ab. Einfache Einzonen-Objekte bis 500 m² (z. B. Lager, Einzelpraxis) ab 3.000 € netto. Mehrzonen-Objekte 2–4 Zonen bis 2.500 m² (z. B. kleineres Büro mit Sozialräumen) ab 5.250 € netto. Komplexe Objekte ab 5 Zonen (Schule, Verwaltungsgebäude, Mischnutzung) ab 7.500 € netto. Konkretes Honorar nach Sichtung im Erstgespräch.
Was ändert sich mit dem GModG für den NWG-Energieausweis?
Der Kabinettsentwurf vom 13.05.2026 sieht für NWG erstmals eine A-bis-G-Skala vor (1,00–3,50 als Verhältnis zum Referenzgebäude). Zusätzliche Pflichtangaben: getrennte Ausweisung von Primär-, End- und Nutzenergie, betriebsbedingte Treibhausgas-Emissionen, Smart-Readiness-Indikator, Niedrigtemperatur-Eignung der Wärmeverteilung. Ab 2030 gilt für Bestands-NWG eine Sanierungspflicht (max. 3,5× Referenzgebäude), ab 2033 max. 2,95×. Inkrafttreten frühestens Juli 2026. Stand: 05/2026.
Kann der Bedarfsausweis als Grundlage für eine Förderung dienen?
Direkt nein — Förderprogramme wie BAFA-EBN oder KfW-BEG-NWG verlangen ein Sanierungskonzept (Modul 2) als Grundlage. Aber: Die DIN-V-18599-Modellierung aus dem Bedarfsausweis ist im Folgeauftrag wiederverwendbar — Modul 2 als Folge ist dadurch deutlich günstiger als Solo. Auch für die ab 2030 greifende NWG-Sanierungspflicht ist der Bedarfsausweis die belastbare Status-quo-Dokumentation.
Welche Datenaufnahme ist erforderlich?
Sichtung der Bestandsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Lagepläne, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Anlagenliste mit Baujahren), Festlegung der Zonierung nach DIN V 18599-10 (40 Nutzungsprofile), Vor-Ort-Begehung mit Bauteilaufnahme und Fotodokumentation. Bei fehlenden Plänen ist Aufmaß erforderlich, was den Aufwand erhöht. Die Datenaufnahme folgt den Bundesanzeiger-Regeln 2020.
Verwandte Leistungen
- Sanierungskonzept DIN V 18599
Die DIN-V-18599-Modellierung des Ausweises wird im Sanierungskonzept (Modul 2) wiederverwendet — der Folgeauftrag wird dadurch deutlich günstiger.
Detail → - Energieaudit DIN EN 16247-1
Wenn EDL-G-Pflicht statt Verkauf oder Vermietung der Anlass ist, ist das Audit der passendere Weg.
Detail → - Klimaschutzfahrplan und CRREM-Roadmap
Die Ausweis-Bilanz ist Startpunkt für die CRREM-Pfad-Bewertung, vor allem im Hamburger 2040-Pfad.
Detail →
Was nicht enthalten ist
Wer eine vollständige Sanierungs-Roadmap mit Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeit braucht, kommt mit dem Sanierungskonzept Modul 2 weiter. Der Bedarfsausweis ist Pflichtnachweis, kein Strategiepapier.
- Kein Verbrauchsausweis NWG — ab GModG ohnehin nicht mehr für NWG zulässig
- Keine Antragstellung für Förderprogramme als Dienstleister-Service
- Kein DGNB-/LEED-/BREEAM-Zertifikat
- Keine vollständige Sanierungs-Roadmap (das ist Modul 2)
Honorar
ab 3.000 € netto (1 Zone bis 500 m²) · 5.250 € netto (2–4 Zonen bis 2.500 m²) · ab 7.500 € netto (5+ Zonen oder komplex). Endpreis nach Sichtung im Erstgespräch.
Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt. Bei Folgeauftrag (Sanierungskonzept, KfW-BEG-NWG-Antrag) wird die DIN-V-18599-Modellierung verrechnet.
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