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Nichtwohngebäude

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Definition · Der Bedarfsausweis NWG ist der gerechnete Energieausweis nach DIN V 18599 im Mehrzonenmodell — Pflichtnachweis bei Verkauf, Vermietung und größeren Modernisierungen.

DIN V 18599-Mehrzonenmodell als Pflichtnachweis — wiederverwendbar als Grundlage für ein späteres Sanierungskonzept oder Förderantrag.

Problem / Anlass

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Nichtwohngebäudes gilt nach § 80 GEG die Ausweispflicht — vorzulegen spätestens beim Besichtigungstermin. Der Verbrauchsausweis hat dabei wenig Aussagekraft (Nutzerverhalten, Leerstand, untypische Betriebszeiten), und mit dem geplanten GModG entfällt die Wahlfreiheit für NWG ohnehin: Bedarfsausweis wird Pflicht.

Zusätzlich sieht der GModG-Entwurf für NWG erstmals eine A-bis-G-Skala vor, ergänzt um THG-Emissionen, Smart-Readiness und Niedrigtemperatur-Eignung. Ab 2030 greift eine Sanierungs­pflicht (max. 3,5× Referenzgebäude), ab 2033 max. 2,95×.

Typische Anlässe: Verkauf, Neu­vermietung oder Verpachtung, Modernisierungs-Abschluss mit Pflicht zur Ausweis-Aktualisierung, GModG-Vorbereitung 2030, oder strategische Status-quo-Dokumentation vor einer Sanierungs­entscheidung — die DIN-V-18599-Modellierung ist in Folgeaufträgen wiederverwendbar.

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude wird nach DIN V 18599 erstellt — anders als der Verbrauchsausweis basiert er auf der gerechneten energetischen Qualität von Hülle und Anlagentechnik. Pflicht ist er bei Verkauf, Vermietung und größeren Modernisierungen. Mit dem geplanten GModG kommt eine A-bis-G-Skala für NWG, zusätzliche Pflichtangaben (THG-Emissionen, Smart-Readiness, Niedrigtemperatur-Eignung) und eine NWG-Sanierungspflicht ab 2030. Das DIN-V-18599-Modell, das für den Ausweis entsteht, ist später als Grundlage für ein Sanierungskonzept (Modul 2) und KfW-BEG-NWG-Anträge weiterverwendbar.

Für wen?

  • NWG-Eigentümer und -Verwalter vor Verkauf oder Vermietung
  • Bauherren bei größerer Modernisierung mit Ausweispflicht
  • Bestandshalter, die sich vor 2030/2033 strategisch auf die NWG-Sanierungspflicht vorbereiten
  • Käufer und Investoren, die vor Erwerb belastbare Energiekennwerte brauchen

Liefergegenstand

  • Bedarfsausweis nach GEG (künftig GModG), 10 Jahre gültig
  • DIN V 18599-Mehrzonenmodell mit dokumentierter Zonierung
  • Datenaufnahme nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit Fotodokumentation
  • Modernisierungsempfehlungen (Pflichtbestandteil)
  • Modell wiederverwendbar als Grundlage für späteres Sanierungskonzept (Modul 2) — Folgeauftrag deutlich günstiger

Klingt nach Ihrem Vorhaben?

Erstgespräch anfragen

Ablauf

1 Erstgespräch und Anlass-Klärung +
Klärung von Anlass (Verkauf, Vermietung, Modernisierung), Stichtagen und vorhandenen Unterlagen. Ergebnis: Auftragsumfang, Zeitplan, Daten-Checkliste, Einschätzung zur GModG-Ausweispflicht ab 2026/2030 und zum Hamburger UfR-Förderpfad.
2 Sichtung Bestandsunterlagen und Festlegung Zonierung +
Auswertung von Plänen, Bauteilaufbauten und Nutzungsprofilen für die Zonen-Festlegung nach DIN V 18599-10. Ergebnis: dokumentierte Zonierung, Liste der Datenlücken für den Vor-Ort-Termin, Plausibilitäts-Abgleich mit Verbrauchsdaten.
3 Vor-Ort-Termin mit Fotodokumentation und Bauteilaufnahme +
Begehung mit Bauteilaufnahme und Foto-Protokoll nach Bundesanzeiger-Regeln 2020. Ergebnis: Fotodokumentation als Nachweis, ergänzte Bauteilaufbauten, Anlagentechnik-Aufnahme, Aufmaß bei fehlenden Plänen.
4 DIN V 18599-Bilanzierung im Mehrzonenmodell +
Mehrzonenmodell mit Hülle und Anlagentechnik nach aktueller DIN V 18599-Reihe. Ergebnis: Endenergie- und Primärenergie-Kennwerte, CO₂-Emissionen, GEG-Vergleich gegen Referenzgebäude, GModG-Voreinordnung A–G.
5 Ausweis-Erstellung mit DIBt-Registriernummer +
Erstellung des Bedarfsausweises mit Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Ergebnis: GEG-konformer Bedarfsausweis (10 Jahre gültig), Modernisierungsempfehlungen, DIN-V-18599-Modell als wiederverwendbare Grundlage für Sanierungskonzept oder KfW-BEG-NWG-Antrag.

Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

Die Datenaufnahme folgt den Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit Foto­dokumentation. Was nicht vorliegt, wird im Vor-Ort-Termin nach typisierten Bauteilen ergänzt — verlängert die Bearbeitung, blockiert sie aber nicht.

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan (PDF oder CAD); bei fehlenden Plänen ist Aufmaß erforderlich
  • Bauteilaufbauten, soweit dokumentiert (Außenwand, Dach, Boden, Fenster, ggf. Innenbauteile zwischen Zonen)
  • Anlagentechnik: Wärmeerzeuger, Verteilung, Übergabe, Warmwasser, Lüftung, Klima, Beleuchtung — jeweils mit Baujahr und Leistungsdaten
  • Nutzungsprofile pro Zone (Büro, Lager, Verkauf, Sozialräume, Sport, Versammlung) für die Zonierung nach DIN V 18599-10
  • Energieverbräuche der letzten drei Jahre als Plausibilitäts-Anker
  • Ansprechperson Facility-Management oder Hausmeister für Begehung und Rückfragen

Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — Aufmaß und Anlagen­aufnahme erfolgen sonst im Vor-Ort-Termin.

Förderung

Die Erstellung des Bedarfsausweises selbst ist nicht direkt gefördert. Wird er als Vorstufe zu einer BAFA-EBN-Beratung oder einem KfW-BEG-NWG-Sanierungskonzept genutzt, ist die Folge-Beratung anteilig förderfähig — und die DIN-V-18599-Modellierung des Ausweises wird im Folgeauftrag angerechnet.

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Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing von Nichtwohngebäuden besteht Energieausweis-Pflicht nach § 80 GEG (künftig GModG). Bei größeren Modernisierungen ist nach Abschluss ein neuer Ausweis fällig. Mit dem GModG-Entwurf wird der Bedarfsausweis für NWG zur Pflicht — der Verbrauchsausweis bleibt nur noch Wohngebäuden vorbehalten. Stand: 05/2026.

Was kostet ein Bedarfsausweis NWG?

Honorare hängen stark von Größe und Zonen-Anzahl ab. Einfache Einzonen-Objekte bis 500 m² (z. B. Lager, Einzelpraxis) ab 3.000 € netto. Mehrzonen-Objekte 2–4 Zonen bis 2.500 m² (z. B. kleineres Büro mit Sozialräumen) ab 5.250 € netto. Komplexe Objekte ab 5 Zonen (Schule, Verwaltungsgebäude, Mischnutzung) ab 7.500 € netto. Konkretes Honorar nach Sichtung im Erstgespräch.

Was ändert sich mit dem GModG für den NWG-Energieausweis?

Der Kabinettsentwurf vom 13.05.2026 sieht für NWG erstmals eine A-bis-G-Skala vor (1,00–3,50 als Verhältnis zum Referenzgebäude). Zusätzliche Pflichtangaben: getrennte Ausweisung von Primär-, End- und Nutzenergie, betriebsbedingte Treibhausgas-Emissionen, Smart-Readiness-Indikator, Niedrigtemperatur-Eignung der Wärmeverteilung. Ab 2030 gilt für Bestands-NWG eine Sanierungspflicht (max. 3,5× Referenzgebäude), ab 2033 max. 2,95×. Inkrafttreten frühestens Juli 2026. Stand: 05/2026.

Kann der Bedarfsausweis als Grundlage für eine Förderung dienen?

Direkt nein — Förderprogramme wie BAFA-EBN oder KfW-BEG-NWG verlangen ein Sanierungskonzept (Modul 2) als Grundlage. Aber: Die DIN-V-18599-Modellierung aus dem Bedarfsausweis ist im Folgeauftrag wiederverwendbar — Modul 2 als Folge ist dadurch deutlich günstiger als Solo. Auch für die ab 2030 greifende NWG-Sanierungspflicht ist der Bedarfsausweis die belastbare Status-quo-Dokumentation.

Welche Datenaufnahme ist erforderlich?

Sichtung der Bestandsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Lagepläne, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Anlagenliste mit Baujahren), Festlegung der Zonierung nach DIN V 18599-10 (40 Nutzungsprofile), Vor-Ort-Begehung mit Bauteilaufnahme und Fotodokumentation. Bei fehlenden Plänen ist Aufmaß erforderlich, was den Aufwand erhöht. Die Datenaufnahme folgt den Bundesanzeiger-Regeln 2020.

Was nicht enthalten ist

Wer eine vollständige Sanierungs-Roadmap mit Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeit braucht, kommt mit dem Sanierungskonzept Modul 2 weiter. Der Bedarfsausweis ist Pflichtnachweis, kein Strategiepapier.

  • Kein Verbrauchsausweis NWG — ab GModG ohnehin nicht mehr für NWG zulässig
  • Keine Antragstellung für Förderprogramme als Dienstleister-Service
  • Kein DGNB-/LEED-/BREEAM-Zertifikat
  • Keine vollständige Sanierungs-Roadmap (das ist Modul 2)

Honorar

ab 3.000 € netto (1 Zone bis 500 m²) · 5.250 € netto (2–4 Zonen bis 2.500 m²) · ab 7.500 € netto (5+ Zonen oder komplex). Endpreis nach Sichtung im Erstgespräch.

Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt. Bei Folgeauftrag (Sanierungskonzept, KfW-BEG-NWG-Antrag) wird die DIN-V-18599-Modellierung verrechnet.

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