Nichtwohngebäude
Heiz- und Kühllastberechnung
Definition · Heiz- und Kühllastberechnung nach DIN EN 12831 und VDI 2078 ermittelt die thermische Auslegungslast für Heizungs- und Kühlanlagen in Nichtwohngebäuden — Grundlage für Anlagendimensionierung, Sanierungsentscheidung und Förderantrag.
Auslegungsbasis für Heizungs- und Kühlanlagen in Nichtwohngebäuden — normgerecht nach DIN EN 12831 und VDI 2078, mit Bauteil-Modellierung.
Problem / Anlass
Vor jeder Heizungs- oder Kühlanlagen-Erneuerung in einem Nichtwohngebäude steht die Auslegungsfrage: Wie viel Heiz- oder Kühlleistung muss das Gebäude am kalten Wintermorgen bzw. am heißen Sommernachmittag tatsächlich abrufen können? Pauschal-Werte aus Datenblättern oder Watt-pro-Quadratmeter-Annahmen führen zu Über- oder Unterdimensionierung — beides ist im NWG-Maßstab teuer.
Bei Versammlungsstätten (Theater, Aulen, Sporthallen) und Mischnutzungsobjekten (Büro plus Verkauf, Schule plus Turnhalle) kommt der sommerliche Wärmeschutz dazu: hohe Personenbelegung, Sonneneinstrahlung, innere Lasten erzeugen Kühlbedarf, der ohne Bauteil-Modellierung nicht abschätzbar ist.
Typische Anlässe: Erneuerung der Heizungs- oder Kühlanlage in einem NWG, Förderantrag mit Pflicht-Heizlast (BEG NWG, BAFA EBM, IFB), Sanierungskonzept-Voraussetzung, oder Behaglichkeits-Probleme im laufenden Betrieb (zu kalt im Winter, zu warm im Sommer).
Die Heizlast nach DIN EN 12831 ist die rechnerisch ermittelte Wärmemenge, die ein Gebäude bei Norm-Außentemperatur benötigt, um Innenraumtemperaturen zu halten — Grundlage für Heizungsauslegung. Die Kühllast nach VDI 2078 oder DIN EN 16798 ermittelt analog die Wärmemenge, die durch Außen- und Innenlasten abzuführen ist — Grundlage für Kühlanlagen-Auslegung. Für Nichtwohngebäude beide oft zusammen relevant: Theater, Schulen, Büros, Versammlungsstätten mit Mischklimatisierung.
Für wen?
- Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden vor Heizungs- oder Kühlanlagen-Erneuerung
- Theater, Veranstaltungsstätten, Schulen und Turnhallen mit thermischer Behaglichkeitsfrage
- Bauherren und Architekten in der Planungsphase einer NWG-Sanierung
- Eigentümer mit Förderpfad-Bedarf (BAFA, KfW, IFB), bei dem belastbare Heizlast Voraussetzung ist
Liefergegenstand
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 mit aktuellem nationalen Anhang
- Kühllastberechnung nach VDI 2078 bzw. DIN EN 16798
- Bauteil-Modellierung des Gebäudes (Hottgenroth oder vergleichbares Tool)
- Wärmeschutznachweis nach GEG, sofern als Grundlage benötigt
- Auslegungsempfehlung für Heiz- und/oder Kühlanlage
- Optional: überschlägige Fördermittel-Betrachtung als Brücke zum Förderantrag
Klingt nach Ihrem Vorhaben?
Erstgespräch anfragenAblauf
1 Erstgespräch zu Anlass und Datenlage +
2 Vor-Ort-Bestandsaufnahme mit Aufmaß und Bauteil-Identifikation +
3 Bauteil-Modellierung nach Bundesanzeiger-Regeln +
4 Heiz- und Kühllastberechnung normgerecht +
5 Bericht mit Auslegungsempfehlung +
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
Bei vollständiger Plan- und Bauteildaten-Lage ist der Vor-Ort-Termin kurz. Fehlende Bauteilaufbauten werden nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 ergänzt — Aufmaß bei fehlenden Plänen verlängert die Bearbeitungszeit.
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten als PDF oder CAD
- Bauteilaufbauten der Außenhülle (Wand, Dach, Boden, Fenster), soweit dokumentiert
- Anlagentechnik-Bestand: Wärmeerzeuger, Verteilung, Übergabe, Lüftung, Kälte, Warmwasser
- Nutzungsprofile pro Zone: Belegung, Betriebszeiten, innere Lasten (Personen, Geräte, Beleuchtung)
- Bei Versammlungsstätten: Belegungsdichte und Veranstaltungs-Spitzenwerte für die Kühllast-Auslegung
- Energieverbräuche der letzten drei Jahre als Plausibilitäts-Anker
- Ansprechperson Facility-Management oder Hausmeister für Begehung
Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — Aufmaß und Anlagenaufnahme erfolgen sonst im Vor-Ort-Termin.
Förderung
Die Heizlastberechnung selbst ist Bestandteil förderfähiger Beratungsleistungen. Über BAFA EBM (KMU) oder IFB UfR-EffizienzCheck (Hamburg) anteilig förderfähig. In Sanierungskonzepten und BEG-Anträgen ist die Heizlast Pflicht-Grundlage. Aktuelle Konditionen siehe Förder-Hub.
Zum Förder-Hub →Häufige Fragen
Wann brauche ich eine Heizlastberechnung für ein Nichtwohngebäude?
Immer vor einer Heizungserneuerung — sonst wird Anlagentechnik überdimensioniert (Effizienzverlust, Mehrkosten) oder unterdimensioniert (Behaglichkeitsproblem). Auch bei Sanierungskonzepten nach DIN V 18599 ist die Heizlast Eingangsgröße. Bei Förderanträgen (BEG NWG, IFB) ist sie verpflichtende Grundlage.
Was ist der Unterschied zwischen Heizlast nach DIN EN 12831 und Heizenergiebedarf?
Heizlast ist die Auslegungs-Spitzenleistung (kW) bei Norm-Außentemperatur — entscheidend für Anlagengröße. Heizenergiebedarf ist die Jahres-Energiemenge (kWh/a) — relevant für Verbrauch, Betriebskosten und Energiebilanz. DIN EN 12831 liefert die Heizlast, DIN V 18599 den Heizenergiebedarf. Beide gehören oft zusammen.
Wofür wird eine Kühllastberechnung bei einem Nichtwohngebäude gebraucht?
Bei NWG mit Klima- oder Lüftungsanlagen, sommerlichem Wärmeschutz oder Versammlungsstätten mit hoher Personenbelegung (Theater, Schulen, Versammlungssäle). Die Kühllast nach VDI 2078 berücksichtigt Außenlasten (Sonneneinstrahlung, Außenluft), Innenlasten (Personen, Geräte, Beleuchtung) und das Speicherverhalten der Bauteile.
Wie lange dauert eine Heiz- und Kühllastberechnung für ein NWG?
Je nach Gebäudegröße und Datenlage 3 bis 6 Wochen vom Erstgespräch bis zum Bericht. Bei guter Plan-Verfügbarkeit und einem Standort geht es schneller, bei umfangreicher Bauteil-Modellierung oder mehreren Zonen länger.
Welche Daten brauche ich für die Berechnung?
Grundrisse, Schnitte, Bauteilaufbauten (sofern bekannt), Anlagentechnik-Bestand, Nutzungsprofile (Belegung, Betriebszeiten). Fehlendes wird im Vor-Ort-Termin gemeinsam erhoben — typische Bauteilaufbauten werden nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 ergänzt.
Verwandte Leistungen
Was nicht enthalten ist
Wenn eine vollständige Anlagentechnik-Planung mit Ausschreibung und Bauleitung benötigt wird, ist das Aufgabe eines TGA-Fachplaners nach HOAI — die Heizlast aus dieser Leistung ist Eingangsgröße für die Fachplanung.
- Keine HOAI-Fachplanung der TGA
- Keine Ausschreibung oder Bauleitung der Anlagentechnik
- Keine Inbetriebnahme oder Einregulierung der ausgeführten Anlage
Honorar
ab 1.850 € netto (Standard-NWG bis ca. 500 m² NGF). Größere NWG, Mehrzonenmodelle und zusätzliche Kühllast nach Aufwand.
Endpreis nach kurzer Aufwandsklärung im Erstgespräch. Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt.
Im Erstgespräch klären
15 Minuten, kostenfrei, unverbindlich — wir klären, ob diese Leistung zu Ihrem Projekt passt.