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Wissen  ·  Wohngebäude

iSFP in Hamburg erklärt: Ablauf, Förderung, Nutzen

Für Eigentümer von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern

Von Benjamin Barge · Stand: 13.05.2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein BAFA-gefördertes Beratungsformat — bringt Sanierungs­maßnahmen in Reihenfolge und löst bei Umsetzung 5 Prozentpunkte Bonus auf BEG EM aus.

Ergebnis ist ein standardisierter BAFA-Bericht. In Hamburg ergänzt sich der iSFP gut mit den IFB-Programmen.

Was ist ein iSFP?

Der iSFP ist eine durch das BAFA standardisierte und geförderte Energieberatung für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude. Ergebnis ist ein PDF-Bericht mit zwei Hauptteilen:

  • „Mein Sanierungsfahrplan" — die Kundenfassung, kompakt und anschaulich. Zeigt den Status quo des Gebäudes, schlägt eine Maßnahmen-Reihenfolge vor und stellt zwei Sanierungsstränge zur Wahl: schrittweise Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung.
  • „Umsetzungshilfe" — die ausführliche Fachfassung. Enthält die Energiebilanz nach DIN V 18599 oder DIN 4108-6, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung jeder Maßnahme und konkrete technische Hinweise (Bauteilaufbau, U-Werte, Förderzuordnung).

Beide Teile sind durch die BAFA-Vorlage formatiert — das stellt sicher, dass jeder iSFP nach gleichen Regeln aufgebaut ist und Folge-Anträge auf BEG EM den Bonus ohne formale Hürden auslösen.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Erstgespräch und Beratungsauftrag. Klärung von Anlass, Datenlage und Förderpfad. Bei einem iSFP ist der Energieeffizienz-Experte (EEE) namentlich zu benennen — er muss in der dena-EEE-Liste für „Energieberatung für Wohngebäude" eingetragen sein.
  2. BAFA-Antrag. Der Berater stellt den Antrag auf Beratungsförderung. Bewilligungsdauer typisch 4–6 Wochen. Erst nach Bewilligung darf die eigentliche Beratungsleistung mit Rechnung beginnen.
  3. Vor-Ort-Termin und Datenaufnahme. Bauteilaufnahme der Hülle (Wand, Dach, Fenster, Bodenaufbau), Heizungsanlage (Wärmeerzeuger, Verteilung, Heizflächen), Lüftung, Warmwasser, ggf. PV/Solar. Foto-Dokumentation, U-Wert-Bestimmung an kritischen Bauteilen.
  4. Bilanzierung und Maßnahmenkonzept. Erstellung der Energiebilanz, Wirtschaftlichkeits­berechnung pro Maßnahme, Erarbeitung der Maßnahmen-Reihenfolge. Typische Bearbeitungsdauer 2–4 Wochen nach Vor-Ort-Termin.
  5. Kundengespräch und Übergabe. Vorstellung des Berichts, Klärung von Rückfragen, Diskussion der Reihenfolge. Übergabe als PDF und ggf. ausgedruckt. Anschließend: Schlussrechnung an Kunden, Verwendungsnachweis an BAFA.

Gesamtdauer vom Erstgespräch bis Übergabe: typisch 3–6 Wochen nach BAFA-Bewilligung, je nach Datenlage und Gebäudegröße. Bei MFH eher 4–8 Wochen. Mehr zum Detail-Ablauf: iSFP-Leistungsseite.

Förderung: BAFA EBW + iSFP-Bonus auf BEG EM

Der iSFP wird über das BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert. Konditionen für die Beratungsförderung (Stand Mai 2026):

  • EFH/ZFH (max. 2 Wohneinheiten): 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 €.
  • MFH (ab 3 Wohneinheiten): 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 €.
  • WEG-Zusatzbonus für die Eigentümerversammlung: bis zu 250 € zusätzlich, einmalig pro iSFP, wenn der Berater den Fahrplan in der Versammlung präsentiert.

Der zweite Förder-Hebel kommt erst bei Umsetzung: Wer eine Maßnahme aus dem iSFP über BEG EM beantragt, bekommt einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zur regulären Förderquote. Konkret:

  • Dämmung Außenwand, Dach, Fenster, Türen — Standard-Förderquote 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %.
  • Heizungsoptimierung, Lüftung — Standard-Förderquote 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %.
  • Anlagentechnik (PV, Solarthermie bei nicht-Heiz-Funktion) — analog.

Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt werden — die Frist deckt jeden realistischen Sanierungszeitraum ab.

Rechenbeispiel: EFH in Hamburg-Eimsbüttel

Ein typischer Fall: EFH Baujahr 1965, 140 m² Wohnfläche, unsanierte Außenhülle, Gas-Brennwertkessel 2010.

  • iSFP-Beratungskosten brutto: 2.300 € (Hamburg-typisch, 140 m² EFH, mittlerer Aufwand)
  • BAFA-EBW-Zuschuss (50 %, max. 650 €): −650 €
  • Kundenanteil iSFP: 1.650 €

Plant der Eigentümer Maßnahmen aus dem iSFP über die nächsten 8 Jahre:

  • Fenstertausch netto 32.000 €: BEG-EM-Standard 15 % = 4.800 €, mit iSFP-Bonus 20 % = 6.400 €. Mehrförderung durch iSFP-Bonus: 1.600 €
  • Fassadendämmung netto 38.000 €: Standard 15 % = 5.700 €, mit Bonus 20 % = 7.600 €. Mehrförderung: 1.900 €
  • Dachdämmung netto 18.000 €: Standard 15 % = 2.700 €, mit Bonus 20 % = 3.600 €. Mehrförderung: 900 €

Summe Mehrförderung durch iSFP-Bonus: 4.400 €. Bei einem Kundenanteil von 1.650 € für die Beratung amortisiert sich der iSFP allein über den Bonus rund zweieinhalbmal — und liefert nebenbei eine belastbare Maßnahmen-Reihenfolge, Wirtschaftlichkeits­rechnung und Fördermittel-Logik.

Wann sich der iSFP lohnt — wann nicht

Lohnt sich:

  • Mehrjähriger Sanierungsplan mit mindestens zwei größeren Einzelmaßnahmen über BEG EM (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung).
  • Unklare Reihenfolge: Was zuerst — Hülle, Heizung, Lüftung? Welche Maßnahme schlägt welche aus?
  • Vor einem Hauskauf, um die Sanierungs-Logik des Gebäudes zu verstehen, bevor der Kaufpreis verhandelt ist.
  • Bei WEG, weil der iSFP eine beschluss-fähige Grundlage für die Eigentümer­versammlung liefert.
  • Bei Eigentümern, die nicht den Steuerbonus § 35c EStG nutzen können (z. B. Vermieter, niedrige Steuerlast).

Lohnt sich tendenziell nicht:

  • Nur eine einzelne Maßnahme geplant (z. B. nur Heizungstausch ohne Folge-Maßnahmen) — hier reicht eine direkte BEG-Beratung.
  • Gebäude bereits weitgehend energetisch saniert und keine wesentlichen Maßnahmen geplant.
  • Eigentümer plant Verkauf in < 3 Jahren — der iSFP-Bonus rechnet sich nur, wenn auch tatsächlich Maßnahmen umgesetzt werden.

Hamburger Spezifika

Der iSFP funktioniert bundeseinheitlich, aber im Hamburger Kontext kommen drei Besonderheiten dazu:

  • IFB-Kombination: Maßnahmen aus dem iSFP lassen sich in vielen Fällen ergänzend über IFB-Programme finanzieren — typisch IFB Wärmeschutz für Hüllen-Maßnahmen, IFB Erneuerbare Wärme für Heizungs-Maßnahmen, IFB-WEGfinanz für MFH. Der iSFP dokumentiert die Maßnahmenlogik, die für IFB-Anträge meist verlangt wird.
  • Kommunale Wärmeplanung: Hamburg ist in der kommunalen Wärmeplanung weit. In manchen Quartieren ist ein Fernwärme-Anschluss perspektivisch möglich — der iSFP sollte das mit prüfen und in die Heizungsstrategie einbeziehen, bevor eine eigene Wärmepumpe geplant wird.
  • Denkmalschutz und Gestaltungssatzungen: Einzelne Hamburger Bezirke haben Gestaltungssatzungen, die Außendämmung oder Fenstertausch einschränken. Der iSFP berücksichtigt diese Rahmen­bedingungen — sonst stehen die Maßnahmen auf dem Papier, aber nicht in der Baugenehmigung.

Häufige Fehler bei iSFP-Erstellung und Umsetzung

  • Auftragsbestätigung vor BAFA-Bewilligung: Häufigster formaler Fehler. Beratungsleistung darf zwar vorbereitet werden, abgerechnet werden darf erst nach BAFA-Bewilligung — die Praxis bei seriösen Beratern ist deshalb: BAFA-Antrag zuerst, dann Vor-Ort-Termin.
  • Falscher Berater: Nur Berater in der dena-EEE-Liste für „Energieberatung Wohngebäude" sind berechtigt. Beratung von einem nicht gelisteten Energieberater ist nicht förderfähig.
  • iSFP-Bonus-Frist verpasst: Maßnahmen, die mehr als 15 Jahre nach iSFP-Erstellung umgesetzt werden, lösen den Bonus nicht mehr aus. In der Praxis selten — aber bei langen Sanierungsplänen wichtig.
  • Reihenfolge ignoriert: Wer die im iSFP empfohlene Reihenfolge übergeht, verliert nicht den Bonus, aber unter Umständen die technische Stimmigkeit. Beispiel: Wärmepumpe vor Hüllen-Sanierung kann zu überdimensionierter Anlage führen — der iSFP zeigt, wie sich beides ineinander fügen lässt.
  • Maßnahmen-Bündelung im Vertrag: Wer Fenster + Dach in einem Vertrag mit einem Handwerksbetrieb bündelt, hat zwei Maßnahmen mit zwei Förderanträgen — die Rechnung muss klar trennen, sonst gibt es Rückfragen vom BAFA.

Zusammenfassung

Der iSFP ist für Eigentümer mit mehrjährigem Sanierungs­vorhaben eines der effektivsten Förderinstrumente: BAFA-bezuschusst, mit 5-%-Bonus auf BEG-EM-Umsetzungen, in Hamburg gut kombinierbar mit IFB. Voraussetzung ist ein EEE-gelisteter Berater, eine saubere Antragsreihenfolge und die ehrliche Frage: Werden tatsächlich Maßnahmen umgesetzt — oder bleibt der Plan in der Schublade? Im ersten Fall lohnt er sich fast immer. Im zweiten nicht.


Passt ein iSFP zu Ihrem Vorhaben?

Im Erstgespräch klären wir, ob ein iSFP für Ihr Gebäude sinnvoll ist — und welche Förderkette ihn umrahmt.

Sanierungsfahrplan anfragen

Quellen und Stand

Stand: 13.05.2026. Grundlage sind die BAFA-Förderrichtlinie „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" in der ab 2024 gültigen Fassung, die BEG-EM-Richtlinie 2026 mit iSFP-Bonus, die dena-Vorgaben zum iSFP-Aufbau und die aktuellen IFB-Hamburg-Programmrichtlinien.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Energieberatung, Rechts- oder Steuerberatung. Förderkonditionen und gesetzliche Vorgaben können sich kurzfristig ändern — bitte aktuelle Quellen prüfen oder direkt bei BAFA, KfW oder IFB Hamburg anfragen.

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