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Wissen  ·  Wohngebäude

Lohnt sich eine Wärmepumpe? Warum die Amortisationszahl die falsche Frage ist

Was sich belastbar rechnen lässt — und was Annahme bleibt

Von Benjamin Barge · Stand: 21.08.2026 · Lesezeit ca. 12 Minuten

Auf die Frage „Nach wie vielen Jahren rechnet sich das?" gibt es keine ehrliche Zahl. Sie würde voraussetzen, dass jemand die Gas- und Strompreise der nächsten zwanzig Jahre kennt. Man braucht sie aber auch nicht, um zu entscheiden — es gibt eine Größe, die sich heute prüfen lässt und die die Entscheidung genauso gut trägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine belastbare Amortisationszahl ist nicht möglich: Der Erdgaspreis für Haushalte hat sich zwischen 2020 und 2023 verdoppelt, Heizöl lag im März 2022 um 144 % über dem Vorjahr.
  • Die prüfbare Alternative ist die Kippschwelle: Eine Wärmepumpe ist im Betrieb günstiger, solange das Verhältnis von Strom- zu Gaspreis kleiner ist als die Jahresarbeitszahl geteilt durch den Kessel-Nutzungsgrad.
  • Gemessen statt geschätzt: Fraunhofer ISE ermittelte 2024 an 77 Bestandsanlagen im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,41 (Luft/Wasser) und 4,28 (Sole/Wasser) — ohne Unterschied zwischen den Baualtersklassen.
  • Der größte einzelne Hebel ist nicht die Preisprognose, sondern der Stromtarif: Er entscheidet, ob die nötige Jahresarbeitszahl bei etwa 2,9 oder bei etwa 1,6 liegt.

Warum keine seriöse Amortisationszahl möglich ist

Jede Amortisationsrechnung multipliziert einen Verbrauch mit einem Preis und schreibt das Ergebnis in die Zukunft fort. Der Verbrauch lässt sich berechnen. Der Preis nicht. Wie weit die Realität von jeder Fortschreibung abweichen kann, zeigen die amtlichen Halbjahresreihen des Statistischen Bundesamts:

  • Erdgas kostete Haushalte im zweiten Halbjahr 2020 rund 6,12 ct/kWh, im ersten Halbjahr 2023 dann 12,26 ct/kWh — eine Verdopplung in zweieinhalb Jahren. Zuletzt lag der Wert bei 12,23 ct/kWh.
  • Strom stieg im selben Zeitraum von 31,16 auf 42,29 ct/kWh und liegt aktuell bei 40,55 ct/kWh.
  • Heizöl lag im März 2022 nach Angaben des Statistischen Bundesamts 144 Prozent über dem Vorjahresmonat. Zwischen dem Tief im Herbst 2020 und dem Gipfel im Frühjahr 2022 lag mehr als der Faktor fünf.
  • Auch Wärmepumpenstrom ist nicht stabil: Der Neukunden-Durchschnitt bewegte sich zwischen 20,44 ct/kWh (2024) und 44,53 ct/kWh (2022).

Dazu kommen Faktoren, die sich nicht einmal als Bandbreite fassen lassen: der Startpreis des europäischen Emissionshandels für Gebäude, die Frage, ob der Bund den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten über 2026 hinaus verlängert, und die Kosten des Gasnetz-Rückbaus, die auf immer weniger Anschlüsse umgelegt werden. Wer diese Größen in eine Tabelle schreibt und daraus „12,4 Jahre" errechnet, produziert Scheingenauigkeit.

Woran man einen unseriösen Rechner erkennt: Er hält die Preise über die gesamte Laufzeit konstant oder steigert sie mit einem festen Prozentsatz, rechnet mit der Prospekt-Leistungszahl statt mit einer realistischen Jahresarbeitszahl, lässt die Nebenkosten des Umbaus weg — und vergleicht die Wärmepumpe mit dem Weiterbetrieb der alten Anlage statt mit dem, was tatsächlich zur Wahl steht: einer neuen Heizung.

Die Kippschwelle: eine Frage, die sich heute beantworten lässt

Statt zu fragen, wann sich etwas amortisiert, lässt sich fragen: Ab welchem Preisverhältnis kippt die Rechnung? Diese Frage hat eine saubere Antwort, weil sie ohne Prognose auskommt. Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme — dieser Faktor heißt Jahresarbeitszahl. Ein Gaskessel erzeugt aus einer Kilowattstunde Gas etwas weniger als eine Kilowattstunde nutzbare Wärme; dieser Faktor ist sein Nutzungsgrad.

Damit ist die Wärmepumpe im laufenden Betrieb günstiger, wenn gilt:

Strompreis ÷ Gaspreis  <  Jahresarbeitszahl ÷ Nutzungsgrad

Umgestellt ergibt das die nötige Jahresarbeitszahl: Preisverhältnis mal Nutzungsgrad. Für den Nutzungsgrad setzen wir 0,86 an — das ist der real gemessene Jahresnutzungsgrad von Gas-Brennwertkesseln im Bestand, bezogen auf den Brennwert und damit auf genau die Kilowattstunden, die auf der Gasrechnung stehen. Als Gaspreis dienen 11,10 ct/kWh (BDEW, Einfamilienhaus mit 20.000 kWh, Stand April 2026).

Stromtarif Preisverhältnis zu Gas Nötige Jahresarbeitszahl
37,0 ct/kWh — allgemeiner Haushaltstarif (BDEW, 08/2026) 3,3 rund 2,9
28 ct/kWh — ungünstiger Wärmepumpentarif 2,5 rund 2,2
20,7 ct/kWh — Wärmepumpentarif im Neukunden-Mittel (07/2026) 1,9 rund 1,6

Diese Tabelle ist eine Momentaufnahme, keine Prognose — sie gilt für die Preise des Stichtags. Genau das ist ihr Wert: Sie lässt sich jederzeit mit den eigenen Zahlen neu rechnen. Wer seine Gasrechnung und sein Stromangebot vor sich liegen hat, kann in zwei Minuten prüfen, wo er steht.

Was gemessen ist: Jahresarbeitszahlen aus dem Bestand

Die zweite Größe der Ungleichung muss man nicht schätzen. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat im Projekt „WP-QS im Bestand" 77 Anlagen in Gebäuden der Baujahre 1826 bis 2001 messtechnisch begleitet. Die Ergebnisse des Auswertungsjahres 2024:

  • Luft/Wasser-Wärmepumpen: mittlere Jahresarbeitszahl 3,41 (49 Anlagen). Im Vorgängerprojekt 2018/19 waren es noch 3,1.
  • Sole/Wasser-Wärmepumpen: mittlere Jahresarbeitszahl 4,28 (13 Anlagen).

Der für die Beratungspraxis wichtigste Befund steht aber nicht in diesen Mittelwerten. Er lautet: Das Baualter des Gebäudes erklärt die Effizienz nicht. Über alle Baualtersklassen hinweg — von vor 1949 bis nach 1995 — lagen die mittleren Jahresarbeitszahlen zwischen 3,3 und 3,5, bei vergleichbarer Streuung. Ein Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz war nicht erkennbar.

Was stattdessen entscheidet, ist die Temperatur im Heizkreis:

  • Anlagen mit einer Heizkreis-Mitteltemperatur unter 35 °C (im Mittel 31,8 °C) erreichten eine Jahresarbeitszahl von 3,7.
  • Anlagen über 35 °C (im Mittel 40,0 °C) lagen im Median bei 3,0.
  • Als Faustregel kosten rund 8 Kelvin mehr Heizkreistemperatur etwa 0,7 Punkte Jahresarbeitszahl — grob 2 bis 2,5 Prozent Effizienz je Kelvin.

Auch das Klischee, Heizkörper und Wärmepumpe passten nicht zusammen, hält der Messung nicht stand: Anlagen mit Heizkörpern lagen im Schnitt bei 38,5 °C Heizkreistemperatur, die schlechteste erreichte eine Jahresarbeitszahl von 3,0 — einzelne Beispiele kamen auf 3,7 und 4,0. Umgekehrt streuten reine Fußbodenheizungen über die gesamte Bandbreite. Entscheidend ist nicht die Bauart der Heizfläche, sondern ob sie für die geplante Vorlauftemperatur ausreichend dimensioniert ist.

Zwei Einordnungen zur Ehrlichkeit dieser Zahlen: Erstens beziehen sich die genannten Jahresarbeitszahlen auf die Wärmeerzeugung. Rechnet man das Gesamtsystem inklusive Warmwasser und Zirkulation, lag der Wert bei denselben Anlagen rund 15 Prozent niedriger — bei fünf vermessenen Zirkulationssystemen gingen im Mittel 32 Prozent der Wärme dort verloren. Zweitens stammt der angesetzte Gas-Nutzungsgrad von 86 Prozent aus einer breit angelegten Feldmessung der Jahre 1999 bis 2003; eine vergleichbar umfangreiche neuere deutsche Messreihe ist nicht verfügbar. Moderne, gut abgeglichene Anlagen dürften darüber liegen — was die nötige Jahresarbeitszahl leicht anheben würde.

Der größte Hebel ist der Stromtarif — nicht die Preisprognose

Vergleicht man die Tabelle mit den Messwerten, wird der eigentliche Befund sichtbar. Mit einem allgemeinen Haushaltstarif liegt die Kippschwelle bei etwa 2,9 — der gemessene Mittelwert für Luft/Wasser-Anlagen von 3,41 liegt darüber, aber ohne großen Puffer. Mit einem Wärmepumpentarif sinkt die nötige Jahresarbeitszahl auf rund 1,6, und praktisch jede fachgerecht ausgelegte Anlage liegt deutlich darüber.

Der Unterschied zwischen beiden Zeilen ist größer als alles, was seriöse Preisprognosen an Bandbreite hergeben. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte den Stromtarif deshalb vor der Investition klären, nicht danach. Zwei Wege stehen offen:

  • Wärmepumpentarif mit separatem Zähler. Der Neukunden-Bundesdurchschnitt lag Mitte Juli 2026 bei rund 20,7 ct/kWh. Der Preis für den separaten Zählerplatz und den Zählerschrankumbau gehört dann allerdings in die Investitionsrechnung.
  • Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Wer die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, erhält verpflichtend eine Entlastung — pauschal je nach Netzgebiet (Modul 1) oder über einen reduzierten Arbeitspreis (Modul 2). Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung in Ausnahmesituationen auf 4,2 kW begrenzen.

Ein dritter Hebel wirkt in dieselbe Richtung: Eine Photovoltaikanlage ersetzt einen Teil des Bezugsstroms durch Eigenstrom und verschiebt das Preisverhältnis weiter — allerdings vor allem im Sommer, wenn die Wärmepumpe wenig läuft. Der Effekt ist real, aber kleiner, als er in Verkaufsgesprächen oft erscheint.

Was rechtlich gesetzt ist — und was nicht

Neben den Preisen gibt es Größen, die politisch entschieden und damit besser greifbar sind. Hier lohnt die saubere Trennung zwischen dem, was gilt, und dem, was erwartet wird.

Der CO₂-Preis: Richtung gesetzt, Niveau offen

Der nationale CO₂-Preis ist von 25 €/t (2021) über 30, 45 auf 55 €/t (2025) gestiegen. Für 2026 gilt ein Versteigerungskorridor von 55 bis 65 €/t — die erste Auktion am 01.07.2026 schloss sofort am gesetzlichen Höchstpreis von 65 €/t, bei einer Nachfrage, die das Angebot um ein Vielfaches überstieg. Bei 65 €/t entspricht das rund 1,40 ct/kWh auf den Erdgaspreis brutto, also etwa 280 Euro im Jahr bei 20.000 kWh Verbrauch.

Für die Zeit danach ist Vorsicht geboten: Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) startet erst am 01.01.2028 — die Verschiebung um ein Jahr wurde mit Verordnung (EU) 2026/667 vom 11.03.2026 rechtlich umgesetzt. Einen echten Preisdeckel gibt es dort nicht, sondern einen Preisstabilitätsmechanismus, der bei Überschreiten einer Schwelle zusätzliche Zertifikate freigibt. Die veröffentlichten Erwartungen für 2030 reichen von unter 50 bis über 300 €/t. Diese Spanne ist der ehrliche Kenntnisstand — jede Punktzahl daraus wäre eine Setzung, keine Information. Ein Klimageld als Rückverteilung ist bislang nicht beschlossen.

Die Förderung: exakt rechenbar, aber mit Ablaufdatum

Anders als die Preise sind die Förderkonditionen heute bekannt und für den eigenen Fall exakt durchrechenbar: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer funktionierenden Altanlage, dazu für Selbstnutzer der Einkommensbonus — gedeckelt bei 70 %, bzw. 80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €). Details dazu stehen im Überblick zur BEG-Reform.

Gesetzt ist auch die Degression: Ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte und der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 €. Was ein verstrichenes Halbjahr kostet, hängt von der Konstellation ab und liegt bei 28.000 € anrechenbaren Kosten grob zwischen 225 € und 1.435 €. Das ist der seltene Fall einer Zahl, die sich ohne Preisprognose beziffern lässt — vorausgesetzt, es bleibt bei der aktuellen Richtlinie.

Die Gegenrechnung, die meist fehlt

Der häufigste methodische Fehler ist der falsche Vergleichspartner. Verglichen wird die Wärmepumpe oft mit dem Weiterbetrieb der alten Heizung. Das ist aber nicht die Entscheidung, die ansteht — denn eine gesetzliche Austauschpflicht gibt es seit dem 29.07.2026 nicht mehr: Das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Kessel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ersatzlos entfallen. Wer eine funktionierende Anlage hat, darf sie weiterbetreiben.

Sobald aber ersetzt werden muss, lautet die Frage Wärmepumpe oder neue Gasheizung. Und dann verschiebt sich das Bild:

  • Eine neue Gas-Brennwertheizung kostet inklusive Nebenkosten grob 7.000 bis 13.000 Euro und wird zu 0 % gefördert.
  • Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand ergab die Auswertung von 160 realen Angeboten durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Juli 2026) eine Spanne von 21.099 bis 54.168 Euro bei rund 36.400 Euro im Mittel — abzüglich Förderung.
  • Weil der Förderhöchstbetrag bei 28.000 Euro liegt, sinkt die effektive Quote bei einem durchschnittlichen Angebot spürbar: Aus 70 % nominal werden rund 54 %, aus 30 % rund 23 %.
  • Neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen tragen ab 2029 die Bio-Treppe nach § 43 GModG: 10 % klimafreundliche Brennstoffe ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Was das kostet, lässt sich heute nicht beziffern — für die künftige Pflichtnachfrage existiert noch kein Marktpreis, und schon die Auswertungen heutiger freiwilliger Beimischtarife laufen um den Faktor drei auseinander.

Damit steht auf beiden Seiten eine Unsicherheit — aber eine ungleich verteilte: Bei der Wärmepumpe ist der Vorteil heute datierbar (Förderquote, Degressionsstichtage), bei der neuen Gasheizung ist das Risiko nur benennbar, nicht bezifferbar.

Was die Entscheidung robust macht

Über plausible Preisszenarien hinweg bleiben einige Aussagen stabil. Sie taugen als Entscheidungsgrundlage, auch ohne dass jemand die Zukunft kennt:

  1. Die Rangfolge ist robuster als der Betrag. In Sensitivitätsrechnungen kehrt selbst ein deutlich niedrigerer CO₂-Preispfad die Reihenfolge in der Regel nicht um. Unsicher ist, wie viel die Wärmepumpe spart — nicht die Richtung.
  2. Die CO₂-Bepreisung wirkt nur in eine Richtung. Sie verteuert fossile Brennstoffe, nie Strom aus dem Haushaltstarif in gleichem Maße. Jede Erhöhung verschiebt das Preisverhältnis zugunsten der Wärmepumpe.
  3. Die Auslegung schlägt das Baujahr. Nicht das Alter des Hauses entscheidet über die Effizienz, sondern die erreichbare Vorlauftemperatur — und die ist planbar.
  4. Der Stromtarif ist der größte einzelne Hebel und liegt vollständig in der eigenen Hand.
  5. Der Zeitwert ist bekannt. Die Förderdegression ab 01.02.2027 ist die einzige Größe im ganzen Vergleich, die sich ohne jede Prognose in Euro ausdrücken lässt.

Fragil wird die Entscheidung dagegen, wenn die nötige Vorlauftemperatur ungeklärt bleibt, wenn das Angebot Nebenkosten wie den Zählerschrankumbau nicht ausweist, wenn ohne Wärmepumpentarif kalkuliert wird oder wenn die Anlage deutlich überdimensioniert ausgelegt ist.

Was das praktisch heißt

Die ehrliche Antwort auf „Lohnt sich das?" lautet: Für die meisten Bestandsgebäude spricht die Richtung klar für die Wärmepumpe, sobald ohnehin ersetzt werden muss — aber der Abstand zur Kippschwelle entscheidet sich im einzelnen Objekt, nicht im Durchschnitt. Drei Schritte klären das, bevor Geld fließt:

  1. Vorlauftemperatur bestimmen. Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 und Abgleich mit den vorhandenen Heizflächen. Daraus folgt die realistisch erreichbare Jahresarbeitszahl — und damit die eine Zahl, die in der Ungleichung noch fehlt.
  2. Stromtarif klären. Angebote für Wärmepumpentarife einholen und die Kosten des separaten Zählers gegenrechnen.
  3. Eigenen Abstand zur Kippschwelle ausrechnen. Gasrechnung und Stromangebot nebeneinanderlegen, Preisverhältnis bilden, mit 0,86 multiplizieren — und mit der ermittelten Jahresarbeitszahl vergleichen.

Wer nach diesen drei Schritten deutlich über der Kippschwelle liegt, braucht keine Amortisationsprognose mehr. Wer knapp darunter liegt, hat eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, es bei der Gasheizung zu belassen — oder zuerst an den Heizflächen zu arbeiten. Beides ist ein Ergebnis. Eine erfundene Jahreszahl wäre keines.

Häufige Fragen zur Wirtschaftlichkeit

Nach wie vielen Jahren amortisiert sich eine Wärmepumpe?

Das lässt sich seriös nicht beziffern. Eine Amortisationszahl setzt voraus, dass man die Gas- und Strompreise der nächsten 15 bis 20 Jahre kennt. Der Erdgaspreis für Haushalte hat sich zwischen dem zweiten Halbjahr 2020 und dem ersten Halbjahr 2023 verdoppelt, Heizöl lag im März 2022 laut Statistischem Bundesamt 144 Prozent über dem Vorjahresmonat. Wer eine konkrete Jahreszahl nennt, hat Preisannahmen getroffen, die er meist nicht offenlegt. Belastbar ist stattdessen die Frage, wie weit das heutige Preisverhältnis von der eigenen Kippschwelle entfernt liegt.

Ab wann ist eine Wärmepumpe im Betrieb günstiger als eine Gasheizung?

Wenn das Verhältnis von Strompreis zu Gaspreis kleiner ist als die Jahresarbeitszahl geteilt durch den Nutzungsgrad des Gaskessels. Bei einem realen Kessel-Nutzungsgrad von rund 86 Prozent und dem BDEW-Gaspreis von 11,10 ct/kWh für Einfamilienhäuser (Stand April 2026) gilt: Mit einem allgemeinen Haushaltsstromtarif von 37,0 ct/kWh braucht die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von etwa 2,9, mit einem Wärmepumpentarif von rund 21 ct/kWh nur etwa 1,6. Der Stromtarif ist damit der größte einzelne Hebel.

Welche Jahresarbeitszahl erreichen Wärmepumpen im Altbau wirklich?

Das Fraunhofer ISE hat im Projekt „WP-QS im Bestand" 77 Anlagen in Gebäuden der Baujahre 1826 bis 2001 vermessen. Luft/Wasser-Wärmepumpen erreichten im Auswertungsjahr 2024 eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,41, Sole/Wasser-Anlagen 4,28. Bemerkenswert: Zwischen den Baualtersklassen gab es keinen Effizienzunterschied — alle lagen zwischen 3,3 und 3,5. Entscheidend war die Heizkreistemperatur: Anlagen unter 35 °C erreichten im Mittel 3,7, Anlagen darüber im Median 3,0.

Wie stark steigt der CO₂-Preis für Gas und Heizöl?

Die Richtung ist rechtlich gesetzt, das Niveau ab 2028 nicht. Der nationale CO₂-Preis stieg von 25 €/t (2021) auf 55 €/t (2025); für 2026 gilt ein Versteigerungskorridor von 55 bis 65 €/t, und die erste Auktion am 01.07.2026 schloss sofort am Höchstpreis. Bei 65 €/t entspricht das rund 1,40 ct/kWh Erdgas brutto. Der EU-Emissionshandel ETS2 startet nach der Verschiebung durch Verordnung (EU) 2026/667 erst am 01.01.2028. Für die Zeit danach reichen die veröffentlichten Preiserwartungen von unter 50 bis über 300 €/t — diese Spanne ist der ehrliche Kenntnisstand.

Was kostet eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im Juli 2026 160 reale Angebote für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand ausgewertet: Die Spanne reichte von 21.099 bis 54.168 Euro bei einem Mittelwert von rund 36.400 Euro — Faktor 2,6 zwischen günstigstem und teuerstem Angebot. Wichtiger als der Mittelwert ist die Vollständigkeit des Angebots: Der Umbau des Zählerschranks war nur in 31 Prozent der Angebote ausgewiesen, in 46 Prozent ausdrücklich nicht enthalten.

Muss ich meine alte Gasheizung überhaupt austauschen?

Nein. Das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel (§ 72 GEG a. F.) ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29.07.2026 ersatzlos entfallen, ebenso die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht. Eine funktionierende Anlage darf weiterlaufen. Die Frage stellt sich erst, wenn ohnehin ersetzt werden muss — und dann lautet sie nicht „Wärmepumpe oder nichts", sondern „Wärmepumpe oder neue Gasheizung". Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe nach § 43 GModG.


Wie weit ist Ihr Gebäude von der Kippschwelle entfernt?

Im Erstgespräch klären wir, welche Vorlauftemperatur das Gebäude braucht, welche Jahresarbeitszahl daraus realistisch folgt und welche Förderquote erreichbar ist — die drei Größen, die die Rechnung tragen.

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Quellen und Stand

Stand: 21.08.2026. Energiepreise: BDEW-Strompreisanalyse (Stand August 2026, Haushalt 3.500 kWh/a) und BDEW-Gaspreisanalyse (Stand April 2026, Einfamilienhaus 20.000 kWh/a); Halbjahresreihen und Heizöl-Vorjahresvergleich: Statistisches Bundesamt; Wärmepumpentarife: Verivox-Auswertung vom 13.07.2026. Jahresarbeitszahlen: Fraunhofer ISE, Projekt „WP-QS im Bestand" (FKZ 03EN2029A), 77 Anlagen, Auswertungsjahr 2024. Gas-Jahresnutzungsgrad: Feldmessung Wolff/Teuber/Budde/Jagnow, 60 Gas-Brennwertanlagen, Abschlussbericht 2004. CO₂-Preise und Auktionsergebnisse: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und EEX; ETS2-Verschiebung: Verordnung (EU) 2026/667 vom 11.03.2026. Investitionskosten: Angebotsauswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (160 Angebote, Juli 2026). Rechtsstand: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der seit 29.07.2026 geltenden Fassung; Förderkonditionen nach der BEG-Reform vom 21.07.2026.

Die genannten Preise sind Stichtagswerte und ändern sich laufend; die Rechenwege in diesem Beitrag sind so angelegt, dass sie mit eigenen, aktuellen Zahlen nachvollzogen werden können. Aussagen über künftige Preisentwicklungen sind ausdrücklich als Erwartung oder Bandbreite gekennzeichnet und keine Prognose dieser Beratung. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Energieberatung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung; eine belastbare Wirtschaftlichkeitsaussage setzt die Berechnung am konkreten Gebäude voraus.

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