Wissen · Nichtwohngebäude
Pflichten für Nichtwohngebäude 2026–2033: alle Fristen im Überblick
Energieausweis, Gebäudeautomation, Inspektion, Solar- und Ladepunktpflicht, Sanierungspflicht — mit Rechtsgrundlage und Stand
Von Benjamin Barge · Stand: 22.10.2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz kommen für Nichtwohngebäude mehrere Pflichten mit unterschiedlichen Stichtagen. Diese Übersicht ordnet sie zeitlich — mit Rechtsgrundlage und Status. Verlinkte Zeilen führen zu einem ausführlichen Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- 2027: nur noch Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude, Ausweispflicht auch bei Vertragsverlängerung, Inspektion von Lüftungsanlagen über 70 kW, Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude über 250 m², Ladepunkte bei mehr als 20 Stellplätzen.
- 31.12.2029: Gebäudeautomation und automatische Beleuchtungssteuerung für Nichtwohngebäude mit Anlagen über 70 kW (§ 56 GModG).
- 2030 und 2033: Sanierungspflicht für energetisch schlechte Bestandsgebäude — höchstens 3,5- bzw. 2,95-faches Referenzgebäude (§ 40 GModG).
Fristen von 2026 bis 2033
| Datum | Pflicht | Grundlage | Status |
|---|---|---|---|
| seit 29.07.2026 | Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft; Gebäudeautomation-Pflicht nach § 56 (Frist siehe 2029) | GModG, Art. 1 BGBl. 2026 I Nr. 226 | in Kraft |
| 31.12.2026 | Ende der BAFA-Förderrichtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) | EBN-Richtlinie | in Kraft |
| 01.01.2027 | Energieausweis für Nichtwohngebäude nur noch als Bedarfsausweis; Pflicht auch bei Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen; Effizienzklassen A–G; neue Pflichtangaben | §§ 80, 82, 85, 86, Anlage 10a GModG | verkündet |
| 01.01.2027 | Aushangpflicht für Nichtwohngebäude mit starkem Publikumsverkehr | § 80 Abs. 6 und 7 GModG | verkündet |
| 01.01.2027 | Inspektionspflicht auch für Lüftungsanlagen über 70 kW; Anlagen über 70 kW alle fünf Jahre | §§ 74–76 GModG | verkündet |
| 01.01.2027 | Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche und neue öffentliche Nichtwohngebäude | § 106 Abs. 2 Nr. 1 GModG | verkündet |
| 01.01.2027 | Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen im oder am Gebäude: ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für 50 % der Stellplätze | § 10 GEIG | verkündet |
| 01.01.2027 | Hamburg: Dächer bis 10° Neigung bei Neubau oder wesentlichem Dachumbau zu mindestens 70 % begrünen | § 16 Abs. 4 HmbKliSchG | in Kraft |
| Q1 2027 | BEG Einzelmaßnahmen: Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Dämmung von Worst Performing Buildings (mit EBN-Beratung Modul 2) | BEG EM Nr. 8.4.3 | Richtlinie |
| 01.01.2028 | Solarpflicht für bestehende Nichtwohngebäude über 500 m² bei Änderungen mit Gesamtberechnung und für bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 2.000 m² | § 106 Abs. 2 Nr. 2 GModG | verkündet |
| 01.01.2028 | Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen im Energieausweis für Neubauten über 1.000 m² Nutzfläche | § 85 Abs. 1 Nr. 17 GModG | verkündet |
| 31.12.2028 | Erstinspektion von Klimaanlagen über 12 kW, die am 01.10.2023 älter als zehn Jahre waren | § 76 Abs. 1 GModG | verkündet |
| bis Ende 2028 | Erstinspektion von Lüftungsanlagen über 70 kW, die am 01.01.2027 älter als 20 Jahre sind | § 76 Abs. 1 GModG | verkündet |
| 01.01.2029 | Solarpflicht für bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 750 m² | § 106 Abs. 2 Nr. 3 GModG | verkündet |
| 31.12.2029 | Gebäudeautomation und automatische Beleuchtungssteuerung für Nichtwohngebäude mit Anlagen über 70 kW | § 56 GModG | in Kraft |
| 01.01.2030 | Sanierungspflicht Stufe 1: höchstens 3,5 × Referenzgebäude; Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen für alle Neubauten | § 40, § 85 Abs. 1 Nr. 17 GModG | verkündet |
| bis Ende 2030 | Erstinspektion von Lüftungsanlagen über 70 kW, die am 01.01.2027 älter als zwölf Jahre sind | § 76 Abs. 1 GModG | verkündet |
| 01.01.2031 | Solarpflicht für bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 250 m² | § 106 Abs. 2 Nr. 5 GModG | verkündet |
| bis Ende 2032 | Erstinspektion von Lüftungsanlagen über 70 kW, die am 01.01.2027 vier bis zwölf Jahre alt sind; Nachweis nach § 40 mit Alt-Ausweis nur bis 0,5 × Skalen-Endwert | § 76 Abs. 1, § 41 GModG | verkündet |
| 01.01.2033 | Sanierungspflicht Stufe 2: höchstens 2,95 × Referenzgebäude | § 40 GModG | verkündet |
Status: „in Kraft“ = gilt bereits; „verkündet“ = im Bundesgesetzblatt verkündet, gilt ab dem genannten Datum (BGBl. 2026 I Nr. 226); „Richtlinie“ = Förderrichtlinie im Bundesanzeiger.
Daueraufgaben unabhängig vom Stichtag
- Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und ab 2027 bei Vertragsverlängerung vorlegen — Energieausweis für Nichtwohngebäude.
- Energieaudit alle vier Jahre für auditpflichtige Unternehmen nach dem Energiedienstleistungsgesetz — Energieaudit-Pflicht. Ein Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/8027) will die Schwelle auf den Energieverbrauch umstellen; er ist noch nicht verabschiedet.
- Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen im Fünf- bzw. Zehnjahresrhythmus, sofern keine Gebäudeautomation befreit.
Was zuerst?
Wer mehrere Pflichten erfüllen muss, spart mit der richtigen Reihenfolge. Ein aktueller Bedarfsausweis zeigt, ob § 40 greift und ob das Gebäude als Worst Performing Building gefördert werden kann. Gebäudeautomation befreit von Inspektionen und lässt sich mit dem Heizungs- oder Lüftungstausch bündeln. Und beim Förderweg entscheidet das Kombinationsverbot zwischen Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude über die Reihenfolge der Anträge.
Häufige Fragen
Welche Pflichten kommen 2027 auf Eigentümer von Nichtwohngebäuden zu?
Ab dem 01.01.2027: nur noch Bedarfsausweis, Ausweispflicht auch bei Vertragsverlängerung, Effizienzklassen A bis G, Aushang bei starkem Publikumsverkehr, Inspektionspflicht für Lüftungsanlagen über 70 kW, Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude über 250 m² und Ladepunkte bei mehr als 20 Stellplätzen. In Hamburg kommt die Gründachpflicht bei Neubau und Dachumbau hinzu.
Was ist die wichtigste Frist für Bestandsgebäude?
Für Gebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierten Lüftungsanlagen über 70 kW der 31.12.2029 (Gebäudeautomation nach § 56). Für energetisch schlechte Gebäude der 01.01.2030 (Sanierungspflicht nach § 40, höchstens 3,5 × Referenzgebäude), verschärft zum 01.01.2033.
Und die Energieaudit-Pflicht?
Unternehmen mit Auditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz müssen weiterhin alle vier Jahre ein Energieaudit vorlegen. Ein Regierungsentwurf vom 16.09.2026 (BT-Drucksache 21/8027) will die Pflicht künftig am Energieverbrauch statt an der Unternehmensgröße festmachen — das ist noch kein geltendes Recht.
Welche Pflichten treffen Ihr Gebäude?
Im Erstgespräch ordnen wir die Fristen für Ihr Gebäude oder Portfolio ein — mit Prioritäten und Förderweg.
NWG-Erstprüfung anfragenQuellen und Stand
Stand: 22.10.2026. Grundlage sind das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) mit den Änderungen von GModG und Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das Hamburgische Klimaschutzgesetz in der Fassung vom 21.12.2023 (HmbGVBl. Nr. 47), die Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) und der Regierungsentwurf BT-Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026.
Die Übersicht ersetzt keine Prüfung im Einzelfall; für jede Pflicht gibt es Ausnahmen und Übergangsregeln. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.